Adoptionsrecht aufgeschoben und nicht aufgehoben – Jetzt ist der Bundesjustizminister am Zug!

Zur Abweisung einer Richtervorlage durch das Bundesverfassungsgerichts zum gemeinsamen Adoptionsrecht aus formalen Gründen erklärt Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

„Die Politik muss jetzt handeln und darf nicht auf die nächste Richtervorlage warten. Ich rechne damit, dass eine
solche Richtervorlage nicht lange auf sich warten läßt. Das Bundesverfassungsgericht hat heute lediglich aus formalen Gründen entschieden und sich zur inhaltlichen Frage der gemeinsamen Adoption von Lebenspartnerschaften gar nicht geäußert. Karlsruhe verweist in seiner Ablehnung auf die bisherige Rechtsprechung zur Adoption, die sehr klar ist: seit 2009 fordern die Verfassungsrichter unmissverständlich die Beendigung der Diskriminierung der Lebenspartnerschaften auch beim Adoptionsrecht.(„Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht; insbesondere sind beide Partnerschaften gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt“ 1 BvL 1/11; 1 BvR 3247/09).
Es ist schade, dass das vorlegende Amtsgericht diese Kernaussage des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2013 offenbar gar nicht vorgetragen hat.

Die weitere Gleichstellung homosexueller Paare ist damit nicht aufgehoben sondern aufgeschoben. Der Bundestag muss handeln und im Sinne des Kindeswohls gleichgeschlechtliche Paare auch bei der Adoption gleichstellen. Deshalb hat die Grüne Bundestagsfraktion diese Woche einen Gesetzentwurf zur Adoption beschlossen, der Lebenspartnerschaften beim Adoptionsrecht vollständig gleichstellt. Die Groko darf sich nicht länger verweigern und auf dem Rücken von Familien mit Kindern ihre ideologische Politik austragen. Bislang sind Union und SPD nur dazu bereit, etwas gesetzlich zu regeln, dass seit letztem Sommer bereits gilt: Die Sukzessiv-Adoption. Minister Maas fällt damit weit hinter das zurück, was die SPD vor der Bundestagswahl noch versprochen hat. Das ist nicht einmal ein Mini-Schritt zur Gleichstellung, es ist ledigliche eine reaktionelle Korrektur im Bundesgesetzblatt.“

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-013.html


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