Optionspflichtverlängerung: Gesetz ist ein schikanöses Bürokratiemonster

Zur Einigung der Groko auf ein Gesetz zur Optionspflichtverlängerung erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:

„Das ist ein Gesetz zur Optionspflichtverlängerung und ein schikanöses Bürokratiemonster. Der Verwaltungsaufwand für die schwarze Pädagogik der Union beim Staatsangehörigkeitsrecht ist ein innenpolitischer Schildbürgerstreich: die Bürokratielasten dafür tragen die Kommunen. Das ist ein Fall für den Nationalen Normenkontrollrat (NKR).

Dies machen wir am Mittwoch zum Thema im Bundestag: Wir verlangen von der Bundesregierung, dass sie nun die Zahlen offen legt. Die Höhe des Verwaltungsaufwandes angesichts der Zahl derjenigen, die Aufgrund der Optionspflicht die Staatsangehörigkeit verlieren würden, steht in keinem Verhältnis. Gesetze, die nur zur Gängelung von gesellschaftlichen Minderheiten geschrieben werden, lassen sich vielleicht in rechtspopulistischen Aschermittwochsreden schön verkaufen. Dem gesellschaftlichen Frieden und Zusammenhalt schaden sie. Die Große Koalition betreibt eine gefährliche Integrationspolitik der Einbahnstraße.

Eine moderne und vielfältige Einwanderungsgesellschaft setzt auf gegenseitige Anerkennung und Respekt. Nun bleiben weiterhin zigtausende junge Menschen in ihrer Jugend Deutsche auf Probe. Wer keine Gelegenheit ungenutzt lässt, Kindern aus Einwandererfamilien zu zeigen, dass sie hier nicht willkommen sind, muss sich auch der Konsequenzen bewusst sein. SPD und Union halten damit am Prinzip fest, dass es in Deutschland Staatsbürger 1. und 2. Klasse gibt. Wer Bürokratie bekämpfen und Integration fördern möchte, sollte auf Schikaniergesetze wie zur Optionspflichtverlängerung verzichten. Die Optionspflicht muss komplett gestrichen werden. Diese Forderung teilen auch die Bundesländer, denn diese müssen die Konsequenzen dieser vermurksten Integrationspolitik tragen. Wenn die Länder trotz großer Koalition ihre Eigeninteressen wahren, dann lehnen sie dieses Bürokratiemonster ab und schicken es in den Vermittlungsausschuss.“

Hintergrund: Die Bundesregierung muss am Mittwoch bei der Regierungsbefragung auf die eingereichte Mündliche Frage von Volker Beck eine Antwort haben:
„Wie viele Personen unterliegen jeweils in den kommenden Jahren nach der Einigung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (bzgl. Optionspflicht) weiterhin der Optionspflicht und inwiefern ist die Höhe des Verwaltungsaufwandes angesichts der Zahl derjenigen, die Aufgrund der Optionspflicht die Staatsangehörigkeit verlieren würden, verhältnismäßig (bitte hierzu Zahl der prognostizierten Entzugsentscheidungen und Verwaltungsaufwand beziffern!)?“


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