Justiz/Lebenspartnerschaft Mutlos und verfassungswidrige Diskriminierung

Grüne kritisieren Referentenentwurf von Maas zum Europäischen Adoptionsübereinkommen

Nachdem die Grünen den Entwurf eines Gesetzes zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern (revidiert)( dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800842.pdf ) in den Bundestag eingebracht haben, hat nun auch der Bundesjustizminister einen Referentenentwurf für die Ratifizierung vorgelegt. Volker Beck, innenpolitischer Sprecher, erklärt:
An Mutlosigkeit ist das Bundesjustizministerium in Sachen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft kaum zu überbieten.
Den Kampf für das gemeinsame Adoptionsrecht für Eingetragene Lebenspartnerschaften hat Bundesjustizminister Maas schon aufgegeben.

Ohne Not heißt es in seinem Referentenentwurf: „Von der in dem Übereinkommen eröffneten Möglichkeit, im nationalen Adoptionsrecht die gemeinsame Adoption durch Lebenspartner zuzulassen, wird die Bundesregierung keinen Gebrauch machen.“ Ein Kotau vor dem antihomosexuellen Vorurteil und der Diskriminierungsideologie der Union! Wegen der Eingetragenen Lebenspartnerschaften wurde das Europaratsübereinkommen überhaupt erst überarbeitet.

Damit bricht die SPD ihr Versprechen, 100%-Gleichstellung für Lebenspartnerschaften durchzusetzten und setzt die verfassungswidrige Diskriminierungspolitik der Union als Beihelfer fort. Konsequent wird im Bundesjustizministerium das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ignoriert, das die Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe beim Adoptionsrecht verlangt wird und in dem es u.a. heißt: „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht; insbesondere sind beide Partnerschaften gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt.“ (Rz. 104) „Neben der naheliegenden Angleichung der Adoptionsmöglichkeiten eingetragener Lebenspartner an die für Ehepartner bestehenden Adoptionsmöglichkeiten wäre auch eine allgemeine Beschränkung der Adoptionsmöglichkeiten denkbar, sofern diese für eingetragene Lebenspartner und Ehepartner gleich ausgestaltet würden.“ (Rz. 106)


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