Grüne wollen Schutz von Ehe und Familie im Aufenthaltsrecht verwirklichen

Zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen  zur Verwirklichung des Schutzes von Ehe und Familie im Aufenthaltsrecht erklärt Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

„Wir wollen das eheliche, lebenspartnerschaftliche und familiäre Zusammenleben von und mit Ausländer*innen im Aufenthaltsrecht so schützen, wie es Artikel 6 Grundgesetz eigentlich gebietet. Man hat den Eindruck, der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie gilt bei CDU/CSU nur für Deutsche.

Wenn es um Ausländer geht, ist den Konservativen Artikel 6 des Grundgesetzes das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben steht. Das haben wir jüngst beim europarechtswidrigen Sprachtest als Voraussetzung beim Ehegattennachzug für Türken erleben müssen. Es ist eine Schikane aber keine Integrationspolitik. Der Sprachtest als Voraussetzung des Ehegatten- und Lebenspartnerschaftsnachzug muss gestrichen werden. Er verunmöglicht oder erschwert grundgesetzlich geschützte eheliche und familiäre Zusammenleben. Und deutsch lernt man am besten in Deutschland.

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung des Grundgesetzes sowie unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention und zahlreicher internationaler Menschenrechtsabkommen. Das Grundgesetz gilt unabhängig von Herkunft, Pass oder Sexueller Orientierung. Dem wird das Aufenthaltsrecht an etlichen Stellen nicht gerecht. Vielmehr stellt es beim Nachzug von ausländischen Familienangehörigen zahlreiche Hürden auf, die sachlich nicht gerechtfertigt sind – weder durch volkswirtschaftliche noch durch integrationspolitische Erwägungen. Einige dieser Hürden wurden von deutschen und europäischen Gerichten bereits teilweise oder vollständig als rechtswidrig eingestuft.“


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