Maas kneift bei Rehabilitierung der Homosexuellen der Adenauerzeit

Volker Beck, innenpolitischer Sprecher, erklärt zu Berichten über angeblichen Schwierigkeiten bei
Rehabilitierung der Opfer des § 175 StGB ( und § 151 DDR-StGB)
(http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/rehabilitierung-verurteilter-homosexueller-stockt-a-1025883.html):

Justizminister Maas ist feige und kuscht vor der Union. Jetzt ist endlich mal Mut zur Entscheidung gefragt.

Die verfassungsrechtlichen Vorbehalte gegen eine Rehabilitierung der in BRD und DDR strafrechtlich verfolgten Homosexuellen sind allesamt vorgeschoben. Niemand wird gegen ein Rehabilitierungsgesetz klagen: es ist eine verfassungspolitische Entscheidung, die nichts als politischen Willen erfordert.

Der demokratische Rechtsstaat hat die Stärke Fehler zu erkennen und die Aufgabe Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen zu entschädigen und ihnen ihre Ehre wieder zurückzugeben. Deshalb müssen die verurteilten Homosexuellen rehabilitiert.

Die behaupteten rechtstechnischen Probleme bei der Aufhebung der strafrechtlichen Verurteilungen existieren tatsächlich nicht. Die Probleme gab es auch beim NS-Unrechtsaufhebungsgesetz und wurden gelöst: schließlich ging es um die gleichen § 175 & 175 a StGB. Auch damals war die Arbeitsebene des Bundesjustizministeriums dagegen.


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