Novellierung des kirchlichen Arbeitsrechtes: Ein Fortschritt und unbefriedigend zugleich

Volker Beck, religionspolitischer Sprecher, erklärt:

Die Bischöfe wollen auf wiederverheiratet Geschiedene und eingetragene Lebenspartner zugehen. Nur in Ausnahmefällen soll hier noch eine Kündigung möglich sein. Mit der Ausnahmeregelung hält man sich aber Hintertüren offen und schafft keine Rechtssicherheit. Das ist unbefriedigend!

Es ist zu hoffen, dass die konkrete Regelung aber für die Mehrheit der bei Caritas Beschäftigten nun die Diskriminierung beendet.

Grundsätzlich gilt: Außerhalb der Verkündigung sind persönliche Loyalitätspflichten, die über den kirchlichen Tendenzschutz hinausgehen, unverhältnismäßig. Hier bleibt der Gesetzgeber gefragt.


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