Ehe für Alle: Parlamentarisches Nachspiel für das Verwirrspiel von Maas

Parlamentarisches Nachspiel in der Fragestunde des Bundestages für das Verwirrspiel von Maas: Minister widerspricht auf facebook der Antwort seines Ministeriums an den Bundestag.

Das Bundesjustizministerium hat dem Bundestag in der Antwort auf eine kleine Anfrage mitgeteilt, es sei Rechtsaufassung der Bundesregierung, dass für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eine
Grundgesetzänderung erforderlich sei. Dem widerspricht der Bundesjustizminister bei facebook und twitter. Hierzu erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:

Jetzt muss geklärt werden, was gilt. Verantwortliche Minister können nicht am Kabinettstisch das eine und in den sozialen Netzwerken etwas anderes erzählen. Je nach dem, was gerade besser ankommt. Das führt das
parlamentarische Fragerecht ad absurdum.

In der Bundestagsdrucksache dies, bei facebook und twitter das. Was gilt denn nun Herr Maas? Immerhin hatte die Bundesregierung mit ihrer Rechtsauffassung, das Grundgesetz müßte geändert werden, begründet, warum die Öffnung der Ehe in ihrem Referentenentwurf nicht als Alternative zum weiteren Herumdoktern am Lebenspartnerschaftsrecht benannt wurde. Wäre die Rechtsauffassung des Justizministerium die web2.0-Version des Heiko Maas müßte sie das in ihrem Gesetzentwurf dann anpassen. Daher habe ich folgende dringliche Frage für die Fragestunde eingereicht:

Welche Rechtsauffassung haben der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz und welche die
Bundesregierung zu der Frage, ob für eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes) erforderlich ist oder nicht  (Antwort des
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz names der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
BT-Drs.18/4724: „Mit Blick auf die einschlägige ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts […] würde
eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1 des
Grundgesetzes) voraussetzen. (…) Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, eine derartige Änderung des Grundgesetzes zu initiieren.“

Bundesminister Heiko Maas auf Facebook: „Die vollständige Öffnung der Ehe für Paare
gleichen Geschlechts ist und bleibt unsere Position. Eine Grundgesetz-Änderung ist dafür nicht zwingend.“

Mehr zu den Hintergründen: „Maas: Grundgesetz verbietet Eheöffnung“ 

Hier finden Sie die Bundestagsdrucksache.


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