Diskriminierung bei künstlicher Befruchtung beenden

Zum Vorstoß von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig auch unverheiratete Paare bei einer künstlichen Befruchtung finanziell zu unterstützen, erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:

„Die Diskriminierung bei der Familiengründung muss ein Ende haben! Es ist nicht zeitgemäß Lesben und unverheirateten Paaren finanzielle Unterstützung bei künstlichen Befruchtungen vorzuenthalten. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Menschen muss die Ungleichbehandlung von Paaren und Verheirateten beendet werden.

Es ist nicht Aufgabe des Staates zu entscheiden, wer eine Familie gründen darf und wer nicht. Es gibt kein Recht auf Elternschaft, wohl aber darauf, bei der Chance auf Elternschaft nicht benachteiligt zu werden.

Bislang bekommen nur Verheirate finanzielle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für eine künstliche Befruchtung. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2007 festgestellt, dass die Bundesregierung die Kostenunterstützung problemlos auf alle Paare ausweiten kann (BVerfGE 117, 316). Der grüne Gesetzentwurf zu Beendigung der Diskriminierung von auf Dauer angelegten Paaren bei der künstlichen Befruchtung liegt vor, einfach zustimmen, liebe SPD!“

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.


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