Beck widerspricht de Maizière: Die Öffnung der Ehe bedarf keiner Grundgesetzänderung

Beck widerspricht de Maizière: Die Öffnung der Ehe bedarf keiner Grundgesetzänderung – Im Gegenteil: Sie könnte sogar verfassungsrechtlich geboten sein.

Gegenüber der Nachrichtenagentur epd äußerte Bundesinnenminister de Maizière die Ansicht, für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sei eine Grundgesetzänderung erforderlich. Hierzu erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:

Der Bundesinnenminister irrt! Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bedarf keiner Grundgesetzänderung, im Gegenteil: sie könnte sogar verfassungsrechtlich geboten sein. Hier hat der Innenminister einen Teil der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bewußt ignoriert.

Wie kann man nur auf die Idee kommen, dass anders als andere demokratische Verfassungen ausgerechnet unser Grundgesetz, das aus der Erfahrung mit dem Nationalsozialismus entstanden ist, dauerhaft eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern von gleichen Rechten ausschließen könnte?

In  einem  Kammerbeschluss  von  1993  stellte  das  Bundesverfassungsgericht  fest,  dass „hinreichende  Anhaltspunkte  für einen  grundlegenden  Wandel  des  Eheverständnisses  in  dem Sinne,  dass  der  Geschlechtsverschiedenheit  keine  prägende Bedeutung  mehr  zukäme“,  vorgetragen werden müßten (BVerfG,  Beschluss  vom  4.  Oktober  1993  –  1  BvR  640/93),
damit das Eheverbot der Gleichgeschlechtlichkeit für verfassungswidrig erklärt werden könnte. Das Verfassungsgericht hält einen solchen Wandel also ausdrücklich für möglich und es hat ihm sogar selbst inzwischen teilweise mit vollzogen. Somit stünde dem Gesetzgeber erst recht zu, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.

Der gesellschaftliche Wandel ist inzwichen eingetreten und ist leicht zu belegen:

  • Die internationale Rechtsentwicklung macht mit inzwischen 20 Staaten, die die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet haben, deutlich, dass ein rechtlicher Konsens über ein eheliches Strukturmerkmal der Geschlechtsverschiedenheit nicht mehr besteht.
  • Dass dies von den Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft ebenso gesehen wird, erkennt man an der klaren Mehrheit, die die Eheöffnung befürworten. Oder am Volksmund, der Schwule oder Lesben längst heiraten lässt oder dem das Lebenspartnerschaftsgesetz schlicht die „Homo-Ehe“ ist.
  • Und nicht zuletzt in seiner Entscheidung zum Transsexuellengesetz hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss des Ersten Senats vom 27. Mai 2008 – 1 BvL 10/05
    – ) die ersten gleichgeschlechtlichen Ehen geschaffen, ohne übrigens, dass der Gesetzgeber seine Möglichkeit zum Eingreifen genutzt hätte.

Volker Beck hat im Blog Resonanzboden die wichtigsten Argumente der Gegner der Ehe für alle widerlegt: #EheFürAlle – Was spricht dagegen? Nichts!



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