Grüner Gesetzentwurf: Rechte für Migranten ohne Aufenthaltsstatus

Zum Grünen Gesetzentwurf über die Gewährleistung der Wahrnehmung sozialer Rechte von Menschen ohne Aufenthaltsstatus erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:

„Der Status der Ungesetzlichkeit rechtfertigt keine Abstriche bei der Würde des Migranten, der mit unveräußerlichen Rechten versehen ist, die weder verletzt noch unbeachtet gelassen werden dürfen.“

Dies hat Papst Johannes Paul II. schon 1995 richtig erkannt. In Deutschland werden Menschen ohne Papiere aber oftmals faktisch von der Inanspruchnahme ihrer Menschenrechte abgehalten. Sobald sie vom illegalen Aufenthalt eines Migranten erfahren, müssen öffentliche Stellen dies grundsätzlich den Ausländerbehörden melden, die dann in aller Regel die Abschiebung veranlassen. Das ist beim Zugang zur Gesundheitsversorgung besonders problematisch. Eltern trauen sich aber auch nicht, Geburtsurkunden für ihre Kinder zu beantragen. Darauf haben Kinder laut Kinderrechtskonvention jedoch einen Anspruch. Auch der Zugang zu den Arbeitsgerichten wird auf diese Weise erschwert, sodass sich die Betroffenen nur mühsam gegen Ausbeutung wehren können und Ausbeuter hiervon profitieren.

Wir Grünen wollen dies nun ändern. Dass Polizei und Ordnungsbehörden zur Meldung an die Ausländerbehörden verpflichtet sind, mag Sinn machen – im Bereich der Daseinsvorsorge ist es aber anders. Denn diese Behörden müssen die sozialen Rechte gewährleisten – und auch die Rechte von Menschen ohne Papiere. Das wirkt sich positiv auf die gesamte Bevölkerung aus: Die öffentliche Gesundheit wird geschützt, wenn jedermann Zugang zur gesundheitlichen Versorgung hat; ein effektiver Kampf gegen Schwarzarbeit und Ausbeutung setzt voraus, dass die Opfer sich wehren und notfalls vor Gericht ziehen können.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier (PDF).

Kleine Anfrage für den Hintergrund (PDF).


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