Probleme von Lebenspartnerschaften: Sich trennen, um zu heiraten? Was rät der Bundesjustizminister?

Der Tagesspiegel berichtet heute über eine Kleine Anfrage der Grünen Fraktion über die Probleme der Anerkennung von deutschen Lebenspartnerschaften in Ländern, die das Eheverbot der Gleichgeschlechtlichkeit bereits aufgehoben haben:

Streit um die Ehe für alle Das deutsche „Verpartnert“ gilt im Ausland nicht

Volker Beck, innenpolitischer Sprecher, erklärt:

„Gegner der Ehe für alle fragen oft nach der praktischen Notwendigkeit für die Ehe für alle. Man könnte ja auch die 150 Unterschiede von Ehe und Lebenspartnerschaft beseitigen und so Gleichberechtigung schaffen. Macht man zwar nicht, aber wird eingewandt.

Herumdoktern am Lebenspartnerschaftsgesetz ist trotzdem keine Lösung:

1. Gleiche Würde konkretisiert sich in gleichen Rechten. So sagt das auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Alles andere als Gleichberechtigung ist Diskriminierung.

2. Im Ausland wird die Lebenspartnerschaft vielfach nicht anerkannt, auch in Ländern, die gleichgeschlechtliche Ehe haben. Denn Lebenspartnerschaften sind eben keine Ehe. Aber ledig sind die Lebenspartner eben auch nicht, was sie vor rechtlich unlösbare Probleme im Ausland stellen kann. Eine Scheintrennung mit anschließender Eheschließung kann ja keine ernsthafte Alternative sein. Was rät der Bundesjustizminister?

3. Mit der Eintragung des Familienstandes ‚verpartnert‘ in amtlichen Dokumenten und Zeugnissen ist ein Zwangsouting gegenüber Dritten verbunden. Das kann in Homosexualitätsverfolgerstaaten zu erheblichen Problemen führen. Mit dem Status „verheiratet“ wäre das Problem vermieden.“

Kleine Anfrage zum Download (PDF)


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