Kritik an Einigung der Union auf Transitzonen: Verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig

Volker Beck, innenpolitischer Sprecher, erklärt:

Laut tagesschau.de begründet die Union die Transitzonen so: „Die Ausgestaltung des Verfahrens erfolgt in enger Anlehnung an das Flughafenverfahren, das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Hafteinrichtung ist.“ Das ist so nicht richtig.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14. Mai 1996 festgestellt, dass der Aufenthalt eines Ausländers im Transitbereich eines Flughafens oder in einer Flughafenasylunterkunft – auch gegen seinen Willen – keine verfassungsrechtswidrige Freiheitsentziehung oder Freiheitsbeschränkung darstellt, wenn ihm das luftseitige Verlassen des Bereichs offen steht.
Dieses jederzeitige Verlassen ist in einer Transitzone zwischen der Einreise nach Deutschland und nach Verlassen eines Drittstaats aber regelmäßig nicht gegeben.
Deshalb ist eine Transitzone nach dem Vorbild des Flughafenverfahrens dann nicht mehr in Einklang mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes.

Flüchtlinge sind keine Verbrecher, deshalb ist ein Freiheitsentzug durch Transitzonen nicht zu rechtfertigen.


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