Diskriminierung bei künstlicher Befruchtung muss ein Ende haben

Zu einem Gerichtsurteil des FG Münster, nachdem ein lesbisches Paar die Kosten für eine künstliche Befruchtung selbst tragen muss, erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:

Es ist skandalös, dass lesbische Lebenspartnerinnen bei der Familiengründung diskriminiert werden. Kosten für Kinderwunschbehandlungen bei Unfruchtbarkeit werden für heterosexuelle Verheiratete unterstützt. Wenn unfruchtbaren verpartnerten Lesben das gleiche verwehrt wird, ist das Diskriminierung. Zwar hat niemand ein Recht auf Elternschaft, sehr wohl aber darauf, dass sie bei der Chance auf Elternschaft nicht benachteiligt zu werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung muss die Bundesregierung diese Diskriminierung bei der Kostenübernahme von künstlichen Befruchtungen schleunigst beenden. Ein grüner Gesetzentwurf dazu liegt bereits seit letztem Jahr vor.

Zum Hintergrund: „Lesbisch, kinderlos – selbst schuld?“

Der Gesetzentwurf zur Gleichstellung bei der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung.


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