Verhaftungen vermeintlich Schwuler in Tunesien: Bundesregierung muss sich weltweit für LGBTTI-Rechte einsetzen

In Tunesien wurden sechs Männer wegen Homosexualität zu Gefängnisstrafen verurteilt. Dazu erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:

Homosexualität ist ein Tabu in Tunesien. Schwule und Lesben sind nicht geschützt, sondern staatlicher Verfolgung ausgesetzt. Es ist ein Skandal, dass die sechs Männer auf Grund ihrer vermeintlichen Homosexualität gefoltert und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Vermeintlich Homosexuelle werfen oft zu sogenannten Analuntersuchungen gezwungen, um „Beweise“ für analen Geschlechtsverkehr zu finden. Das ist nicht nur medizinisch unsinnig, sondern verstößt gegen das im völkerrechtliche Verbot von Folter und erniedrigenden Behandlungen und Strafen.

Die Bundesregierung muss klar machen, dass diese Menschenrechtsverletzungen nicht akzeptabel sind. Zusätzlich muss die Unterstützung von LGBTTI-Aktivist*innen und Menschenrechtsverteiger*innen im Ausland massiv ausgebaut werden. Westliche Botschaften müssen Anlaufstelle für Verfolgte werden und Verbindungsbeamte für Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen einsetzen. In Fällen akuter Bedrohung muss die Bundesregierung kurzfristige Visaerteilungen und Aufnahmen zulassen.

Zum Hintergrund: Sechs Männer wegen vermeintlicher Homosexualität verhaftet

Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen sind in 77 Ländern gesetzlich verboten. In 44 Ländern findet tatsächlich eine Strafverfolgung statt. Hintergrundinformationen zur weltweiten Lage von Menschenrechten von LGBTTI finden Sie in dieser Anfrage an die Bundesregierung.


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