Abschiebungspolitik der Bundesregierung: simulierte Handlungsfähigkeit

Wie die WAZ berichtet, haben Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik, und Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik, die Europäische Kommission aufgefordert, wegen der unionsrechtswidrigen Schaffung eines „Ausreisegewahrsams“ ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Dazu erklären sie:

„Um Handlungsfähigkeit in der Migrationspolitik zu simulieren ist der Bundesregierung jedes Mittel recht – und sei es noch so untauglich und rechtswidrig. Mit großem Trara hat die Bundesregierung im Sommer die Einführung eines neuen „Ausreisegewahrsams“ verkündet, der faktisch auch ohne Haftgrund zur Vorbereitung der Abschiebung verhängt werden kann. Haft ohne Haftgrund verstößt aber gegen die Vorgaben des EU-Rechts. Damit das nochmals klargestellt wird, sollte die Europäische Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Dazu haben wir die Kommission nun aufgefordert. So kann noch verhindert werden, dass die Länder neue Gewahrsamseinrichtungen schaffen und finanzieren, die sie letztendlich gar nicht nutzen dürften. Bislang macht noch kein Land vom Ausreisegewahrsam Gebrauch. Das hat die Bundesregierung auf Nachfrage erklärt – und das sollte auch so bleiben.“

Das Schreiben an den Präsidenten der Europäischen Kommission finden Sie hier.

Die Antwort auf die schriftliche Frage von Volker Beck finden Sie hier.

Der Ausreisegewahrsam ist in § 62b Aufenthaltsgesetzes in der Fassung des am 1.8.2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung geregelt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte im Gesetzgebungsverfahren die Streichung dieser Vorschrift beantragt.


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