Weltanschauliche Neutralität des Staates darf Religionsfreiheit nicht unterdrücken

Volker Beck, religionspolitischer Sprecher, erklärt zum jetzt bekannt gewordenen Rechtsgutachten des Berliner Wissenschaftlichen Parlamentsdienst zum Neutralitätsgesetz:

Das Berliner Neutralitätsgesetz genügt nicht den Anforderungen der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Es verwechselt die weltanschauliche Neutralität des Staates mit der Verbannung des Religiösen aus dem öffentlichen oder staatlichen Raum. Der Staat hat sich einer religiösen oder weltanschaulichen Parteinahme zu enthalten, auch einer antireligiösen.

Der Sinn von Religionspolitik ist Religionsfreiheit. Der Staat hat seine Bürger*innen vor Bevormundung und Beeinflussung in religiösen und weltanschaulichen Fragen zu schützen.
Die weltanschauliche Neutralität des Staates ist verletzt, wenn im Namen einer vorgeblichen Neutralität das Befolgen religiöser Kleidungsvorschriften ausnahmslos unterbunden wird. Das Tragen einer Kippa oder eines Kopftuches im Dienst zu untersagen, verletzt die Religionsfreiheit derjenigen, die diese Kleidungsvorschriften für einen verbindlichen Teil ihres Glaubens halten, und schließt sie von der freien Berufsausübung aus.

Der Berliner Gesetzgeber wäre gut beraten, die weltanschauliche Neutralität des Staates mit der individuellen Religionsfreiheit seiner Bediensteten in einen sinnvollen und respektvollen Ausgleich zu bringen. Andere Bundesländer zeigen wie es geht: Die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann hat gezeigt, wie man der gewachsenen Vielfalt und der religiösen Pluralität zu ihrem Recht verhilft.


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