Rückführungen von Flüchtlingen nach Griechenland, Bulgarien und Ungarn bleiben menschenrechtswidrig

Die Frankfurter Rundschau hat über die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zur Aussetzung der Rückführung von Flüchtlingen nach Griechenland berichtet. Dazu erklärt Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

„Die Rückführung von Flüchtlingen nach Griechenland muss auch 2016 unterbleiben. Das BAMF muss weiterhin von seinem Selbsteintrittsrecht gemäß Dublin-Verordnung Gebrauch machen und die Asylanträge in Deutschland prüfen. In Griechenland wie in Bulgarien oder Ungarn sind ein faires Asylverfahren und eine menschenwürdige Flüchtlingsaufnahme nach wie vor nicht gewährleistet. Solange das so ist, können Rückführungen nicht in Frage kommen. Rückführungsversuche in diese Staaten sind nichts anderes als eine kostspielige und integrationshemmende Beschäftigungstherapie für BAMF-Mitarbeiter*innen und die Gerichte.“

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.


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