Koalition sägt an Grundpfeilern des Flüchtlingsrechts, bei der Integration ist sie völlig blank

Zu der Beratung des Asylpakets II und des Gesetzentwurf zur erleichterten Ausweisung erklärt Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

„Die Koalition sägt an den Grundpfeilern des Flüchtlingsrechts, bei der Integration ist sie völlig blank.

Die Aussetzung des Familiennachzugs zu Flüchtlingen, die in Deutschland Schutz vor Folter und bewaffneten Konflikten gefunden haben, ist ein perfides Spiel mit dem Schicksal von syrischen Frauen und Kindern, die so auf marode Schlepperboote getrieben werden. Wenn sogar Eltern nicht zu unbegleiteten Minderjährigen nachziehen dürfen, offenbart das die schlechthin gottlose Politik von Seehofer und Co. Auch wenn der Lebensunterhalt der gesamten Familie durch Arbeit gesichert ist, soll der Familiennachzug für zwei Jahre ausgeschlossen sein. Das macht die Arbeitsmarktintegration zweifellos weniger attraktiv.

Die zweite Verschärfung des Ausweisungsrechts innerhalb weniger Wochen ist unnötig und überbordend. Bei Raub und Vergewaltigung kann heute schon in aller Regel ausgewiesen werden. Wenn die Herkunftsländer die Passausstellung verweigern, führt die Ausweisung aber nicht dazu, dass jemand tatsächlich das Land verlässt. Wir brauchen keine symbolischen Verschärfungen, sondern eine bessere finanzielle Ausstattung von Gewaltschutzprojekten, Prävention und nicht zuletzt von Polizei und Staatsanwaltschaften, damit sie eine konsequente Strafverfolgung gewährleisten.

Die Erleichterung der Abschiebung kranker Menschen nimmt die Gefährdung von Leben und Gesundheit in Kauf und ist eines sozialen Rechtsstaats nicht würdig. Mit den besonderen Aufnahmeeinrichtungen, in denen Asylverfahren beschleunigt durchgeführt werden soll, werden Zielscheiben rassistischer und antiziganistischer Angriffe geschaffen, obwohl die Bundesregierung angesichts von laut BKA mehr als tausend Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte im vergangenen Jahr bislang außer Stande ist, Flüchtlinge effektiv vor Gewalt zu schützen.

Von den niedrigen Asylbewerberleistungen sollten Flüchtlinge auch noch einen Teil der Kosten der Integrationskurse berappen. Weil das verfassungsrechtlich nicht möglich ist, hat sich die Bundesregierung ein besonders hinterhältiges Manöver ausgedacht. Die erst Ende 2014 auf ein halbwegs verfassungskonformes Niveau angehobenen Asylbewerberleistungen sollen nun pauschal für alle gekürzt werden – egal ob tatsächlich ein Integrationskurs besucht wird oder nicht, egal ob jemand schon Deutsch kann oder als Säugling ohnehin nicht Deutsch lernen müsste. Das ist leistungsrechtliche Sippenhaft. Es ist ungefähr so, als ob nicht Autobesitzer KfZ-Steuer zahlen müssten.“


Impressum