Eheverbot aufheben statt Ungleichbehandlung ins Grundgesetz schreiben

Einige katholische CDU-Politiker haben einen „Zwischenruf““Ungleiches ungleich behandeln“ veröffentlicht. Sie fordern die Lebenspartnerschaft ins Grundgesetz aufzunehmen, anstatt das Eheverbot für Schwule und Lesben aufzuheben. Volker Beck hat den Verfassern einen offenen Brief geschrieben:

Sehr geehrte Herren,

Erstaunt habe ich Ihren Vorstoß aufgenommen, in Artikel 6 Grundgesetz die „auf Dauer angelegte Lebenspartnerschaft“

„unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ zu stellen. Ausgerechnet am Jahrestag des erfolgreichen irischen Referendums zur Eheöffnung für Lesben und Schwule schlagen Sie vor, die Geschlechtsverschiedenheit der Ehe ins Grundgesetz zu schreiben. Dieser Vorstoß ist ein Eingeständnis, dass das Grundgesetz gar kein Eheverbot der Gleichgeschlechtlichkeit enthält.

Nicht nur das katholische Irland, sondern auch die Bevölkerung in Deutschland ist da längst weiter. 74 Prozent der Deutschen und sogar 64 Prozent der Unionswähler*innen haben sich für die Eheöffnung ausgesprochen. Im Volksmund spricht man heute bei gleichgeschlechtlichen Paaren von Heiraten und von Ehe.

Auch das Wort „Lebenspartnerinnenstrauß“ gibt es nicht – Brautstrauß bleibt Brautstrauß!

Eine nachvollziehbare Begründung für das Festhalten an der Ungleichbehandlung homo- und heterosexueller Paare bleiben Sie meines Erachtens schuldig.

Alles andere als Gleichbehandlung ist Diskriminierung. Der Gleichheitsartikel unserer Verfassung fordert die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können. Insbesondere die Absätze 2 und 3 des Gleichheitsartikels fordern die Gleichbehandlung von Menschen mit verschiedenen Eigenschaften und Merkmalen und somit die Gleichbehandlung von „Unterschiedlichen“.

Unterschiede zwischen der Lebenssituation von gleich- oder verschiedengeschlechtlichen Paaren, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten, sind nicht zu erkennen. Zum einen gibt es nicht in jeder Ehe Kinder und ist nicht jede Ehe auf Kinder ausgerichtet. Zum anderen werden zunehmend auch in Lebenspartnerschaften Kinder großgezogen.

Die Ungleichwertigkeit von Homo- und Heterosexualität findet sich lediglich in der katholischen Sexuallehre, aber weder in der säkularen Rechtsordnung noch in den aktuellen Schriften Ihrer protestantischen Bruderkirche.

Laut katholischen Katechismus verstoßen homosexuelle Handlungen „gegen das natürliche Gesetz“ und „sind in keinem Fall zu billigen“.

Aber nicht der Katechismus ist Grundlage unserer Rechtsordnung, sondern das Grundgesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“

Deshalb ist die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare der geeignete Schritt, um Respekt auszudrücken, und Rechtsfrieden in dieser gesellschaftlichen Debatte einkehren zu lassen.

Ich würde mich freuen, wenn wir darüber ins Gespräch kommen könnten.

Mit freundlichen Grüßen,

Volker Beck

 

Den Zwischenruf „Ungleiches ungleich behandeln“ finden Sie hier.

Den offenen Brief finden Sie hier als PDF.


  • Dani says:

    was ist denn eigentlich mit menschen mit geschlecht x? wen dürfen die denn heiraten? männer? frauen? menschen mit geschlecht x?


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