Al-Quds-Marsch: Versammlungsbehörde muss Grenzen ziehen

Zum antisemitischen Al-Quds-Marsch am Samstag in Berlin erklären Volker Beck, MdB, und Sergey Lagondinsky, Repräsentant der Jüdischen Gemeinde zu Berlin:

„Auch vieles Unerträgliches darf in der Demokratie gesagt werden, denn auch Menschenfeinde sind Grundrechtsträger. Aber Hetze muss man nicht zulassen. Deshalb: Die Berliner Versammlungsbehörde muss ihren Spielrahmen nutzen, um DEM aggressiv-antisemitischen AL-QUDS-Aufmarsch am kommenden Samstag in seinen Gefahren durch Auflagen zu begrenzen! Wir fordern Innensenator Henkel auf, hier für Klarheit und Sicherheit zu sorgen. Nicht nur die Menschen aus der jüdischen Gemeinde sind in Sorge, die Demonstration ist auch eine Gefahr für ahnungslose Passanten. Deshalb braucht es für diesen Aufzug strikte Auflagen, die das Mitführen von Fahnen der judenfeindlichen Hisbollah und einschlägige antisemitische Sprechchöre und Schilder untersagen. Es ist ein Erfahrungswert der letzten Jahre, dass sich der antisemitische Mob auf dem Al Quds Marsch durch Fahnen von Terrororganisationen und Hassparolen und -Botschaften selbst aufpeitscht. Wir sind auch in Sorge um die räumliche Nähe des antisemitischen Aufzugs zu Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, die während des Schabbats besonders genutzt werden.“

Hintergrund: Das AJC stellt heute ein rechtliches Gutachten zu möglichen Anordnungen und Auflagen für den Al-Quds Marsch vor. Der Al Quds Marsch findet nun schon seit 20 Jahren zum Ende des Ramadan in Berlin statt. 1979 wurde er von Ayatollah Khomeini, dem religiösen Führer der Islamischen Revolution im Iran, eingeführt. Der Al Quds-Tag (Quds = arabisch für Jerusalem) ein politisch-ideologischer Kampftag für den Kampf gegen Israel und der Eroberung Jerusalems. Aus der Demonstration heraus werden immer wieder Straftaten begangen, Fahnen der Terrororganisation Hisbollah geschwenkt und mit antisemitischen Sprechchören gegen Juden und gegen den Staat Israel gehetzt.


Impressum