Situation von Trans-Menschen in Deutschland

Die DPA berichtet heute über unsere Kleine Anfrage zur Situation von Trans-Menschen in Deutschland.
www.spiegel.de/politik/deutschland/gruene-wollen-transsexuellen-namensaenderung-erleichtern-a-1106053.html

Dazu erklärt Volker Beck:

„Trans-Rechte sind Menschenrechte. Die Bundesregierung hat das offenbar immer noch nicht erkannt. Das menschenunwürdige Transsexuellengesetz muss endlich überwunden werden, aber die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf. Dabei erkennt sie Teile der Problematik sogar an: Viele Trans-Menschen nehmen Beratungsangebote wahr, um Unterstützung beim entwürdigen Begutachtungspraxis im Vorfeld einer Personenstandsänderung zu bekommen. Wir brauchen eine Politik, die vom Respekt der geschlechtlichen Identität der Menschen ausgeht statt von irgendwelchen Normalitätsvorstellungen, denen sich Menschen zu unterwerfen hatten. Auch dass Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen häufige Gründe sind, sich an Beratungsstellen zu wenden, lässt die Bundesregierung kalt. Statt den Trans*Menschen das Leben ein bisschen leichter zu machen und die bürokratische Hürden für eine Geschlechtsangleichung abzubauen, hält sie an der rechtlichen Diskriminierung durch das Transsexuellengesetz fest. Geschlechtliche Identität kann man nicht diagnostizieren! Lediglich Betroffene können über ihre geschlechtliche Identität Auskunft geben. Andere Länder sind da längst weiter und haben die entwürdigen Diagnoseverfahren abgeschafft, darunter Argentinien, Dänemark, Malta, Irland und Norwegen. Auch an anderen Ecken hapert es: Weder gibt es eine flächendeckende Beratung für Trans-Menschen, noch hat die Bundesregierung Kenntnis über Weiterbildungsangebote zur Arbeit mit Trans-Menschen im Bereich der Kranken- und Altenpflege sowie sozialen Arbeit.

Die grüne Bundestagsfraktion wird deshalb noch in dieser Legislaturperiode ein Konzept zur Reform des Transsexuellenrechts vorlegen, das die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert anstatt transsexuelle Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben zu erschweren. Wir wollen die Verfahren zur Änderung der Vornamen und zur Anpassung der Geschlechtszugehörigkeit deutlich vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden des Antragstellers abhängig machen. Es wird nunmehr auf die bisher geforderte mindestens dreijährige Dauer des Zwangs des Zugehörigkeitsempfindens zum anderen Geschlecht sowie auf den irreversiblen Charakter dieses Empfindens verzichtet. Denn die Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden, lediglich der Antragsteller selbst kann letztlich über seine geschlechtliche Identität Auskunft geben. Es wird auch auf die Anrufung eines Gerichts verzichtet. Der Antrag ist bei den Standesämtern zu stellen, so dass die Vornamens- und Personenstandsänderung im Rahmen eines Verwaltungsaktes erfolgen soll.“

Unter diesem Link finden Sie unseren Gesetzentwurf von der letzten Legislaturperiode sowie einen Artikel darüber:
www.gruene-bundestag.de/themen/lesben-schwule/trans-25-06-2010.html

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage:

pdf icon Antwort-KA-18-8808.pdf



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