Familiennachzug verzögert sich bis ins Unendliche und die Bundesregierung schaut zu

Zu der Antwort der Bundesminister des Innern und des Äußeren auf ein Schreiben zur Beschleunigung des Familiennachzugs zu anerkannten syrischen Flüchtlingen erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Der Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen muss beschleunigt werden. Hier tut die Bundesregierung noch nicht alles, was in ihrer Macht steht. Das BMI gibt sich mit der Globalzustimmung der Ausländerbehörden zum Familiennachzug zufrieden, doch die Verfahren verzögern sich weiterhin bis ins Unendliche. Die Einheit der Familie ist förderlich für die Integration. Flüchtlinge, die mit ihrer Familie in Deutschland leben können, können sich besser auf den Erwerb von Sprachkenntnissen und Qualifikationen konzentrieren, als wenn sie die Familie noch in Unsicherheit wähnen. Wer um das Leben seiner Liebsten bangt, lernt schlecht.

Familienangehörigen können zu anerkannten Flüchtlingen nachziehen, auch ohne den Lebensunterhalt zu sichern, wenn sie es innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung beantragen. Da die Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens derzeit außerstande sind, alle Anträge fristgerecht entgegen zu nehmen, hat das Auswärtige Amt ein Webportal eingerichtet, um den beabsichtigten Familiennachzug fristwahrend anzuzeigen.

Die Daten, die in dieses Portal eingegeben werden, dürfen aber nicht an die am Nachzugsverfahren beteiligten Behörden übermittelt werden. Dafür fehlt die Rechtsgrundlage. Eine automatisierte Datenübermittlung würde die Nachzugsverfahren beschleunigen und die Behörden entlasten. Datenschutzrechtliche Bedenken stehen dem nicht entgegen, sofern sich die Übermittlung auf die beteiligten Behörden und die strikt erforderlichen Daten beschränkt und die Datenübermittlung für die Betroffenen transparent ist. Deshalb sollte sich die Bundesregierung für die Schaffung einer solchen Rechtsgrundlage einsetzen.“

Das Schreiben an die Bundesminister und deren Antworten ist hier abrufbar.


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