§175: Härtefonds für verfolgte Homosexuelle

Hier finden Sie den Protokollauszug des Deutschen Bundestags – zur mündlichen Frage von Volker Beck und die Antwort der Bundesregierung – zur Entschädigung von nach §175 verfolgten Homosexuellen, die nicht verurteilt wurden, aber durch die Eröffnung des Verfahrens ihre bürgerliche Existenz, Wohnung oder Arbeitsstelle verloren.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:

Ich rufe die Frage 24 des Abgeordneten Volker Beck auf:

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens nach den §§ 175, 175a des Strafgesetz­buchs auch im Falle einer Einstellung des Verfahrens oder ei­nes Freispruches zum Verlust der bürgerlichen Existenz (zum Beispiel Verlust des Arbeitsplatzes, der Wohnung, Entlassung aus dem Beamtenverhältnis) führen könnte einschließlich von Auswirkungen auf die heutige Rentenhöhe für die Betroffe­nen, und wie will die Bundesregierung solchen Berufs- und Rentenschäden Rechnung tragen (diese Entschädigungstatbe­stände und eine Kollektiventschädigung fehlen im Referenten­entwurf des BMJV)?

Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Christian Lange, Parl.Staatssekretär beim Bundes­minister der Justiz und für Verbraucherschutz:

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich beantworte die Frage wie folgt: Der Bundesregierung ist bekannt, dass es bereits durch die Eröffnung eines Ermittlungsver­fahrens, durch Ermittlungsmaßnahmen oder wegen der Durchführung einer Hauptverhandlung zur Vernichtung bürgerlicher Existenzen kommen konnte.Schon die blo­ße Existenz der Strafvorschrift des § 175 Strafgesetzbuch hat aufgrund der damit verbundenen Stigmatisierung zu einer Einschränkung der Lebensführung und zu belasten­den Biografien geführt.

Die Bundesregierung berät derzeit über einen Gesetz­entwurf zur strafrechtlichen Rehabilitierung von Perso­nen, die wegen einvernehmlicher homosexueller Hand­lungen verurteilt worden sind.Das Gesetzesvorhaben sieht vor, strafgerichtliche Verurteilungen aufzuheben sowie den Betroffenen wegen der Verurteilung und einer darauf beruhenden Freiheitsentziehung eine individuelle Entschädigung zu zahlen.

Hinsichtlich der Beeinträchtigungen für Personen, die nicht aus Verurteilungen resultieren, sind verschiedene Modelle einer Rehabilitierung denkbar.Hierzu zählt na­türlich vor allem eine Kollektiventschädigung.Mit dieser besteht die Möglichkeit, die Beeinträchtigungen anzuer­kennen und als Unrecht zu dokumentieren.Dies betrifft natürlich auch die Berufs- und Rentenschäden.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:

Herr Kollege Beck, Sie haben die Möglichkeit zur Nachfrage.

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Staatssekretär, zunächst einmal vielen Dank da­für, dass wir überhaupt so weit gekommen sind.Wir ha­ben ja immer gedrängt, und wir sind ganz bei Ihnen, was die Rehabilitierung angeht.

Bei der Entschädigung will ich Ihnen Folgendes nahe­legen: Für Homosexuelle aus der Zeit des Nationalsozia­lismus gibt es schon eine entsprechende Entschädigungs­praxis: AKG-Härtefonds.Danach sind Freiheitsschäden, Gesundheitsschäden sowie Berufs- und Rentenschäden entschädigungsfähig.In Ihrem Gesetzentwurf sind nur noch Freiheitsschäden aufgrund von Verurteilungen ent­schädigungsfähig.

Die Menschen, deren Homosexualität damals auf­grund der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens be­kannt wurde, wurden trotz strafgerichtlichem Freispruch aus dem Beamtenverhältnis entlassen, haben oftmals ihre Wohnung und ihren Arbeitsplatz verloren.Diese Menschen haben noch heute geringere Renten, weil ihre Berufskarriere nach dem Bekanntwerden ihrer Homose­xualität aufgrund der Eröffnung eines Verfahrens beendet war.Diesen Menschen hilft eine Kollektiventschädigung nicht; denn ihre Renten bleiben dann weiterhin geringer, als wenn ihnen das aufgrund des Unrechtsparagrafen 175 nicht passiert wäre.

Ich will Sie fragen: Sind Sie bereit, noch einmal die Praxis des AKG-Härtefonds dahin gehend zu überprüfen, ob man daraus Regelungen auch für die Entschädigung der nach 1945 verfolgten Homosexuellen übernehmen kann?

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:

Herr Staatssekretär.

Christian Lange, Parl.Staatssekretär beim Bundes­minister der Justiz und für Verbraucherschutz:

Herr Kollege Beck, zunächst herzlichen Dank für die anerkennenden Worte. – In der Tat ist es uns ein Anlie­gen, den Gesetzentwurf zur Rehabilitierung von § 175 Strafgesetzbuch Betroffenen möglichst rasch voranzu­treiben.Dazu gehört auch das, was Sie in Ihrer Frage angesprochen haben.Deswegen will ich sie wie folgt beantworten: Die Ressorts sind, wie Sie wissen, im Ab­stimmungsprozess.Wir werden Ihr Anliegen in diesem Zusammenhang noch einmal wägen.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:

Möchten Sie eine zweite Nachfrage stellen? – Dann haben Sie das Wort.

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ein zweiter Aspekt, der bereits in der Grundfrage an­gesprochen ist – wie ich gehört habe, stand das auch in Ihrem ursprünglichen Diskussionsentwurf –, betrifft die Frage der Kollektiventschädigung, also einer Kollektiv­maßnahme.Ich möchte Sie fragen, ob Sie auch berück­sichtigen, dass § 175 einer ganzen Generation sozusagen die Möglichkeit zur freien Entfaltung des Lebens und meiner Generation zumindest teilweise eine unbeschwer­te Jugend gestohlen hat.Viele der betroffenen Menschen sind heute im hohen Alter und finden oft keine Strukturen der Seniorenbetreuung vor, die auf ihre Lebenswirklich­keiten eingehen.Sehen Sie neben der Notwendigkeit der historischen Aufarbeitung nicht in diesem Bereich auch die Notwendigkeit, für die betroffene Generation etwas im Sinne einer lebensweltlichen Wiedergutmachung zu machen?

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:

Herr Staatssekretär.

Christian Lange, Parl.Staatssekretär beim Bundes­minister der Justiz und für Verbraucherschutz:

Ich kann das Argument sehr gut nachvollziehen.Ich bitte aber um Verständnis, wenn ich feststelle, dass die­se Fragen nicht mein Haus, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, sondern das BMAS und auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend tangieren.Trotzdem sage ich Ihnen zu, dass im Rahmen der Ressortbeteiligung alle diese Fragen eine Rolle spielen werden.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:

Vielen Dank.


Impressum