Gutachten: Reform des Transsexuellenrechts dringend geboten

Heute veröffentlicht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Gutachten zur Reform des Transsexuellenrechts und zur Geschlechtervielfalt im Recht. Dazu erklärt Volker Beck:

„Das Personenstands- und Transsexuellenrecht muss den Respekt für die Identität der Menschen in den Mittelpunkt stellen.

Anerkennung selbstbestimmter Geschlechtsidentität ist ein Menschenrecht. Wenn der Staat darauf besteht, das Geschlecht seiner Bürger*innen zu registrieren, dann sollen sie frei und unkompliziert darüber bestimmen dürfen. Das muss endlich auch in ein vernünftiges Gesetz gegossen werden. Durch die Gutachten kommt jetzt hoffentlich endlich Bewegung in die Sache. Andere Länder wie Argentinien, Dänemark, Malta, Irland oder Norwegen sind längst weiter als Deutschland. Also, Frau Schwesig und Herr de Maizière, packen Sie es endlich an! Wir Grüne werden  noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Das deutsche Transsexuellengesetz (TSG) ist über 30 Jahre alt. Es baut unbegründete Hürden für die Änderung des Vornamens und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit auf. Ein modernes Transsexuellengesetz muss die Selbstbestimmung und Würde des Menschen in den Mittelpunkt stellen und die Betroffenen selbst über ihre Geschlechtszugehörigkeit bestimmen lassen.“


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