§175: Schwule Juristen mahnen zur Eile

In einem offenen Brief fordert Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) die Bundesregierung zur schnellen Rehabilitierung der Opfer des § 175 auf.

Volker Beck, MdB, erklärt:

Die noch lebenden Opfer der Homosexuellenverfolgung verdienen Gerechtigkeit. Ein Rumtrödeln der Bundesregierung ist nicht hinnehmbar, insbesondere da viele der Opfer hoch betagt sind.

Nach jahrelangem Ringen darf die Rehabilitierung und Entschädigung nicht auf die nächste Legislaturperiode verschoben werden. Das ist die Bundesrepublik den schwulen Männern aus BRD und DDR schuldig.

Der Koalitionsausschuss Anfang März, auf dem das Thema behandelt werden sollte, wurde verschoben und damit auch die dringend notwendige Einigung. Beim nächsten Koalitionsausschuss am 29. März müssen Nägeln mit Köpfen gemacht werden.

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat längst festgestellt, dass eine Rechtslage, wie sie in Deutschland von 1945 -1994 galt, menschenrechtswidrig war. Dem müssen Rehablitierungs- und Entschädigungsregelung voll umfänglich Rechnung tragen:

– Es müssen alle Urteile für Taten aufgehoben werden, die zwischen Heterosexuellen oder Frauen straflos war. Bis 1969 galt ein Totalverbot der Homosexualität, auch zwischen Erwachsenen. Seit 1969 sind homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht strafbar: Bis 1994 galt in der Bundesrepublik ein antihomosexuelles Sonderstrafrecht fort: Homosexualität wurde für junge Männer immer mit kriminellem Verhalten assoziiert: Auch Urteile aufgrund § 175 StGB von 1969-1994 waren Unrecht.

– Der Schaden einer Verurteilung nach § 175 StGB ging weit über die verhängte Geld- oder Freiheitsstrafe hinaus. Schon die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens konnte zur Vernichtung der bürgerlichen Existenz führen. Eine Entschädigungsregelung muss dem Rechnung tragen und alle Schäden eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens, einschließlich Schaden an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen berücksichtigen.


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