Integrationsmaßnahmen besser miteinander verschränken

Zu den integrationspolitischen Forderungen des Städte- und Gemeindebundes erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Die Bundesregierung sollte die Forderung des Städtebunds aufgreifen und Integrationsmaßnahmen besser miteinander verschränken. Eine Verlängerung der Schulpflicht für Flüchtlinge kann ein sinnvolles Instrument zur Förderung der Integration sein, reicht aber alleine nicht aus. Die Kosten für die Verlängerung der Schulpflicht muss dann aber auch der Bund tragen. Auch in dem Bereich der Studienvorbereitung muss mehr getan werden als bisher: Es braucht eine Regelung, die die Sprachkurse und Leistungsansprüche für studierwillige Flüchtlinge gewährleistet. Da die Integrationskurse Sprachkenntnisse lediglich bis zum Niveau B1 vermitteln, das Studium in Deutschland aber regelmäßig ein Niveau C1 vorsieht, stehen viele junge Flüchtlinge nach Abschluss der Integrationskurse vor großen Problemen. Nicht überall bieten Hochschulen und andere Bildungsträger ausreichend weiterführende Sprachkurse an; die Finanzierung der Teilnahme hält vielerorts leider von der Entscheidung der JobCenter ab, die bei der Frage nicht an klare Vorgaben gebunden sind. Da muss nachgebessert werden, denn niemand hat etwas davon, wenn die Studienaufnahme am Geld oder an mangelnden Angeboten scheitert.

Ein eigenes Leistungsrecht wie es der Städtetag fordert ist jedoch Humbug. Wir brauchen kein Mehrklassensystem bei den Sozialleistungen, sondern ein System, das allen Bedürftigen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichert und passgenaue individuelle Förderangebote vorsieht. Von den meisten Förderangeboten können nicht nur Flüchtlinge, sondern auch andere Personengruppen profitieren. Ein Sonderrecht für Flüchtlinge braucht es daher nicht.“


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