Europäisches Asylsystem/Sichere Herkunftsstaaten: Bei der Verwässerung asylrechtlicher Standards darf die Bundesregierung nicht tatenlos zuschauen

Zu der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zu der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Die Bundesregierung darf bei der Verwässerung asylrechtlicher Standards auf europäischer Ebene nicht tatenlos zuschauen. Wenn bei den Anforderungen an die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten auf europäischer Ebene ein Tatbestandsmerkmal gestrichen werden soll, kann die Kommission noch so häufig behaupten, dass dies keine Rechtsänderung bedeute – trauen kann man dem nicht. Wer keine Rechtsänderung will, ändert auch keine Definitionen. Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ist ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte von Schutzsuchenden und ist mit dem Verbot der Ungleichbehandlung von Flüchtlingen wegen ihrer Herkunft nicht in Einklang zu bringen. Schon das geltende Recht ist daher menschenrechtlich verkehrt. Erst Recht gilt dies, wenn das Konzept ausgedehnt werden soll.“
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