Integrationspolitik: Bundesregierung ohne konsistentes Konzept bei der Wertebildung

Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Wertebildung im Integrationsprozess erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Die Bundesregierung muss an ihrem Konzept zur Vermittlung der Werte des Grundgesetzes in der Integrationspolitik feilen. Werte müssen nicht nur auf dem Papier beschworen, sondern auch tatsächlich gelebt werden. Da reicht es nicht aus, Haushaltstitel für Bildungsprogramme für Geflüchtete zu schaffen. Die Gestaltung des Integrationsprozesses muss vielmehr insgesamt die Werte des Grundgesetzes in den Mittelpunkt stellen. Hier wirkt die Antwort der Bundesregierung wie ein Sammelsurium, nicht wie ein ausgefeiltes Konzept.

Die Bundesregierung muss konsistenter handeln: Das Grundgesetz schützt die Familie – dann muss auch der Familiennachzug zu Geflüchteten unbürokratisch ermöglicht werden. Das Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit – das muss auch gelten, wenn Muslimas und Muslime eigene Speise- und Kleidungsvorschriften befolgen wollen. Das Grundgesetz schützt vor Diskriminierung – da reichen Lippenbekenntnisse zum Schutze von Lesben und Schwulen nicht aus, wenn der Staat ihnen weiterhin die Eheschließung verwehrt.  Es ist eine der großen Aufgaben, die sich uns in der Integrationspolitik stellen, die Werte des Grundgesetzes glaubhaft zu vermitteln. Hier muss angepackt werden – und zwar gemeinsam mit den Geflüchteten, die als Akteure einbezogen und ernst genommen werden müssen.“

Die Antwort der Bundesregierung ist hier abrufbar.


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