BAMF darf nicht zur Abschottungsbehörde verkommen

Zu der internen Überprüfung von Asylentscheidungen beim BAMF erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Das BAMF darf nicht zur Abschottungsbehörde verkommen. Es sollte nicht nur positive Bescheide überprüfen, sondern endlich auch dafür sorgen, dass Ablehnungen nur dann erfolgen, wenn dies rechtlich zulässig ist. Es kann nicht angehen, dass nach wie vor schwule Antragsteller abgelehnt werden, obwohl ihnen im Herkunftsstaat Gefängnisstrafen drohen. Und es kann nicht sein, dass etwa iranische Flüchtlinge, die zum Christentum konvertiert sind, keinen Schutz erhalten – obwohl sie sich in den Gemeinden hier in Deutschland engagieren und dies bei einer Rückkehr zu drakonischen Strafen führen kann.“

Zu der Ablehnung iranischer Konvertiten, siehe hier und hier. Zu der Situation schwuler und lesbischer Asylsuchender, siehe hier, hier, hier und hier.


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