EGMR: Russland für homofeindliches Gesetz verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen seiner Anti-Schwulen-Gesetze verurteilt. Dazu erklärt Volker Beck:

„Das ist eine gute Entscheidung im Sinne der Menschenrechte. Es verteidigt die politischen und bürgerlichen Rechte der Lesben und Schwulen und die Meinungsfreiheit aller beim Reden über Homosexualität.

Der EGMR stellt unmissverständlich klar, dass Rechte von Schwulen und Lesben Menschenrechte sind. Das russische Gesetz gegen sogenannte ‚Homosexuellenproganda‘ verbietet sogar das bloße Reden über Homosexualität. Das ist eine untragbare Beschneidung demokratischer Rechte.“

Zum Hintergrund: http://www.dw.com/de/homosexualit%C3%A4t-menschenrechtsgericht-verurteilt-moskau/a-39325804?maca=de-RSS_de_bundestag_text_all-8633-xml-media

 


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