Deutschland muss Rohingya-Flüchtlinge aufnehmen

Zur brutalen Verfolgung der Rohingya in Myanmar hat Volker Beck eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gestellt. Dazu Volker Beck:

„Deutschland und die Europäische Union sollten dringend Rohingya-Flüchtlinge aus Bangladesch aufnehmen. Bangladesch ist angesichts der brutalen Verfolgung dieser muslimischen Minderheit durch das myanmarische Regime mit der Flüchtlingsaufnahme restlos überlastet. In den Lagern an der Grenze herrscht nacktes Elend und die Menschen haben in Bangladesch keinerlei Aussicht auf Integration. Bangladesch hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert und seit der Ankunft der ersten Flüchtlinge aus dem Nachbarstaat vor mittlerweile 25 Jahren quasi nichts getan, um ihnen die Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Diese Situation ist die klassische Situation, in der die Weltgemeinschaft Resettlement im großen Stil anbieten muss. Hier müssen Deutschland und die Europäische Union ihren Beitrag leisten. Die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi ist als de facto Regierungschefin trotz des fortbestehenden massiven Einflusses des Militärs mitverantwortlich für die Situation in Bundesstaat Rakhine/Arakan. Die Verantwortlichkeiten auf Verfolgerseite müssen beobachtet, dokumentiert und aufgeklärt werden, um entsprechende Maßnahme, einschließlich der Strafverfolgung wegen des Verdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid, zu ergreifen.“

Die Frage an die Bundesregierung im Wortlaut: „Maßnahmen ergreift die Bundesregierung angesichts der Verfolgung der Rohingya durch die Regierung von Myanmar, die nach teilweise vertretener Auffassung bereits jetzt den Tatbestand des Genozids erfüllt (vgl. Azeem Ibrahim, The Rohingyas – Inside Myanmar’s Hidden Genocide, 2016; http://edition.cnn.com/2017/09/01/asia/rohingya-bangladesh-myanmar-crisis/index.html), zum Schutze der Betroffenen (bitte nach Ressorts, insbesondere Kanzleramt, AA, BMI, BMJ und BMZ, aufschlüsseln) und inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass verfolgte Rohingya aus den Erstaufnahmestaaten, insbesondere Bangladesch, das die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert hat, im Wege des Resettlements oder anderer Instrumente der humanitären Aufnahme in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgenommen werden (bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage für die Aufnahme wie der Zahl der Aufgenommenen bzw. aufzunehmenden Personen aufschlüsseln)?“


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