Freizügigkeit von Lesben und Schwulen nicht beeinträchtigen

Zu der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zu der Beeinträchtigung der Freizügigkeit von gleichgeschlechtlichen Ehe- und Lebenspartnern freizügigkeitsberechtigter Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen die Eheschließung bzw. Verpartnerung gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt wird, erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Die Freizügigkeit gleichgeschlechtlicher Paare darf nicht beeinträchtigt werden. Dafür müssen sich die Bundesregierung und die Europäische Kommission angesichts des bevorstehenden Referendums über die Ehe für alle in Rumänien mit Nachdruck einsetzen. An dem Freizügigkeitsrecht gleichgeschlechtlicher Ehe- und Lebenspartner, die ihren Partner in einen anderen Mitgliedstaat begleiten, darf nicht gerüttelt werden. Das muss auch dort gelten, wo das nationale Recht bislang keine Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht, zu heiraten oder ihre Partnerschaft zu registrieren. Mit der Anerkennung des Freizügigkeitsrechts ist es aber nicht getan: Auch die Sorge davor, den Partner im Ernstfall nicht im Krankenhaus besuchen zu dürfen oder von einem Aussageverweigerungsrecht vor Gericht nicht Gebrauch machen zu können, macht die Ausübung der Freizügigkeit für lesbische und schwule Paare weniger attraktiv. Das schadet der Freizügigkeit und das schadet Europa. Hier muss mehr erreicht werden – auch und gerade gegenüber den Regierungen in Bulgarien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und der Slowakei die gleichgeschlechtlichen Paaren nach wie vor die rechtliche Anerkennung ihrer Verantwortungsgemeinschaft verweigern.“
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