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Schwarz-Rot hält an Diskriminierung von Lesben und Schwulen im Beamtenrecht fest

Zum gestrigen Beschluss des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes im Bundestag erklären Volker Beck, erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin:  

Es ist unfassbar, dass im Jahr 2008 noch ein Gesetz verabschiedet wird, das Diskriminierung von Lesben und Schwulen fortschreibt. Im schwarz-roten „Dienstrechtsneuordnungsgesetz“ fehlt jede Spur von Gleichberechtigung eingetragener Lebenspartnerschaften. Einen Änderungsantrag der Grünen, nach dem Lebenspartnerschaften im Dienstrecht des Bundes wie Ehen zu behandeln sind, wurde von CDU/CSU und SPD abgelehnt.

Die SPD hätte es in der Hand gehabt, ihre Zustimmung zu dem Gesetz von der Gleichstellung der Lesben und Schwulen abhängig zu machen. Einen politischen Preis hätte sie das nicht gekostet. Aber die Gleichstellung der Lesben und Schwulen war es ihr nicht wert. Das merken wir uns!

Damit bleiben Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern im Dienst des Bundes Leistungen verwehrt, die für ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen selbstverständlich sind. Ein schwuler Bundesbeamter erhält keinen Familienzuschlag, selbst wenn er neben dem Lebenspartner noch Kinder hat. Eine lesbische Bundesrichterin erhält keine Beihilfe für ihre kranke oder pflegebedürftige Lebenspartnerin. Wenn ein schwuler Soldat oder eine lesbische Soldatin stirbt, gibt es keine Hinterbliebenenversorgung.

Warum Schwarz-Rot unbedingt an der Benachteiligung im Bundesbeamtenrecht festhalten will, ist rätselhaft. Im Landesbeamtenrecht von immer mehr Bundesländern gelten für Verpartnerte die gleichen Regelungen wie für Verheiratete. Früher war es  der unionsdominierte Bundesrat, der Gleichstellungsvorhaben der rot-grünen Bundesregierung blockierte. Heute ist Gleichberechtigung auch in unionsregierten Ländern möglich. Aber im Bund herrscht weiter Stillstand.

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist nach EU-Recht verboten. Darum hat die Europäische Kommission die Bundesregierung bereits gemahnt, die Benachteiligung von Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienstrecht zu beseitigen. Doch Schwarz-Rot ignoriert geltendes Europarecht einfach.

Mit dem „Dienstrechtsneuordnungsgesetz“ gibt Schwarz-Rot vor, den öffentlichen Dienst zu modernisieren. Tatsächlich atmet das Gesetz den Mief der 50er Jahre.


Mehr Informationen und grüner Änderungsantrag im Wortlaut unter
www.gruene-bundestag.de -> Themen A-Z -> Lesben/Schwule oder direkt über:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/lebenspartnerschaft/dok/257/257571.html

Anlagen:
- Änderungsantrag (16186.pdf)
- Auszug Protokoll Bundestagsdebatte (16-10869.pdf)

 
 
 
 
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