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7. März 2008

Studie untermauert Forderung nach vollem Adoptionsrecht für Lesben und Schwule

Zu einer neuen Studie über Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aufwachsen erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:

Wir fordern noch in dieser Legislaturperiode das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften umzusetzen. Wir haben dazu bereits einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Erste Ergebnisse der vom Bundesministerium für Justiz beauftragten Studie zu Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften stützten unsere Forderung. Sie räumt mit dem Vorurteil auf, gleichgeschlechtliche Eltern würden Kindern schaden. Wie die Saarbrücker Zeitung am 5. März 2008 berichtete, liegen entsprechende Zwischenergebnisse eines Forschungsprojekts vor, an dem das Münchner Institut für Frühpädagogik (IFP) beteiligt ist. Bei den befragten Kindern, die in lesbischen oder schwulen Partnerschaften aufwachsen, lassen sich keinerlei Nachteile für die Entwicklung feststellen.

Dieser Befund zeigt erneut, dass nichts gegen ein volles Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften spricht. Vieles spricht im Gegenteil dafür. Wenn zwei Elternteile rechtliche Verantwortung übernehmen wollen, sollte ihnen das im Sinne des Kindeswohls nicht verwehrt werden.

Es ist sehr zu hoffen, dass das Bundesministerium für Justiz, das die Studie in Auftrag gegeben hat, daraus die Konsequenzen zieht. Bisher gibt es für Lesben und Schwule nur die Möglichkeit der Einzeladoption oder der Stiefkindadoption.

 
 
 
 

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