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2. Oktober 2008
Steuerfreie Kostenpauschale: Grüne begrüßen Entscheidung des Bundesfinanzhofs
Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer erklärt:
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) stärkt das freie Mandat der Bundestagsabgeordneten. Zu Recht hat der BFH die gegen die Pauschale vorgebrachten Einwände mit dem Hinweis auf die verfassungsrechtlichen, aber auch tatsächlichen Besonderheiten der Tätigkeit von Bundestagsabgeordneten abgelehnt. Durch die Pauschale wird letztlich vermieden, dass Verwaltungsbeamte den Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandates hineinreden.
Die Kostenpauschale ist kein verschleiertes Zusatzeinkommen oder Privileg. Sie dient der Vereinfachung und trägt dem Umstand Rechnung, dass die von der Pauschalierung erfassten anfallenden Aufwendungen bei der politischen Arbeit der Abgeordneten in unterschiedlichster Weise anfallen.
Der BFH weist zu Recht darauf hin, dass neben den Bürokosten auch die Kosten für Repräsentation und Wahlkreisbetreuung zu den besonderen, berufseigenen Aufwendungen der Abgeordneten zählen, die keiner anderen Berufsgruppe in vergleichbarer Weise entstehen.
Mit der Schaffung der Gesamtpauschale hat der Gesetzgeber im Übrigen bewusst von der zunächst vorgesehenen Aufteilung in drei Einzelpauschalen für die Kosten des Wahlkreisbüros und der Wahlkreisbetreuung, für die Kosten der Zweitwohnung und Verpflegung sowie für Reisekosten Abstand genommen.
Mit der steuerfreien Pauschale werden letztlich auch weitere Personalkosten vermieden, die entstehen würden, wenn sämtliche mandatsbedingten Aufwendungen der Abgeordneten täglich dokumentiert und abgerechnet werden müssten.
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