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27.11.2009

Schwarz-gelb im Bundesrat blockiert beim Diskriminierungsschutz

Zur Abstimmung im Bundesrat über die Ergänzung des Grundgesetzes um ein Verbot der Benachteiligung wegen der sexuellen Identität erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:

Schwarz-gelb im Bundesrat hat einen Vorstoß ausgebremst, Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Transgender im Grundgesetz zu verankern. Das ist ein Armutszeugnis insbesondere für die angebliche Bürgerrechtspartei FDP. Sie hat die Lesben, Schwulen und Transgender schmählich im Stich gelassen.

Der Ball liegt nun im Bundestag. Bündnis 90/Die Grünen haben heute eine eigene Gesetzesinitiative auf Ergänzung des Grundgesetzes um ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität in den Bundestag eingebracht. Es geht in die nächste Runde.

Unsere Verfassung muss endlich auch Lesben, Schwulen und Transgendern vollen Grundrechtsschutz gewähren. In einer demokratischen Gesellschaft darf es keine Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse geben.

Am 1. Dezember 2009 wird mit dem Lissabon-Vertrag die Europäische Grundrechtecharta in Kraft gesetzt. Sie enthält bereits ein entsprechendes Diskriminierungsverbot. Es gibt keinen sachlichen Grund, Lesben, Schwulen und Transgender diesen Schutz im Grundgesetz weiter zu verwehren.

CDU/CSU und FDP sind aufgefordert, ihre ideologischen Scheuklappen abzulegen. Ihre Parteifreunde in Hamburg und Saarland haben das in Koalition mit den Grünen bereits geschafft. Beide Länder haben im Bundesrat für eine Grundgesetzergänzung votiert.
 
 
 
 

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