16. Februar 2010
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages bestätigt: Adoptionsverbot für Schwule und Lesben ist verfassungswidrigVolker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Menschenrechtspolitik, hat beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten über die gemeinschaftliche Adoption eines fremden Kindes durch eingetragene Lebenspartner in Auftrag gegeben, das jetzt vorliegt. Dazu erklärt Volker Beck:
Schluss mit der verfassungswidrigen Diskriminierung von Schwulen und Lesben! Eine Ungleichbehandlung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist auch beim Adoptionsrecht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben. Bei der Adoption muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen und nicht eine vorurteilsbelastete Ideologie. Lesbische und schwule Paare sind ebenso gute Eltern wie Ehepaare.
In seinem Beschluss zur Hinterbliebenenrente hat das Bundesverfassungsgericht bereits am 7. Juli 2009 ausgesprochen: "In der auf Dauer übernommenen, auch rechtlich verbindlichen Verantwortung für den Partner […] unterscheiden sich eingetragene Lebenspartnerschaft und Ehe […] nicht." Aus diesem Beschluss folgt das verfassungsrechtliche Gebot, Ehe und Lebenspartnerschaft in allen Rechtsbereichen gleichzustellen. Dies gilt selbstverständlich auch für das Adoptionsrecht. Die Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages hat dies eindrucksvoll belegt. Die Regierung muss jetzt schnell aktiv werden – jeder weitere Tag ohne Gesetzesinitiative verletzt die Grundrechte von Lesben und Schwulen.
Das Gutachten finden Sie hier:
http://www.volkerbeck.de/cms/files/LebPart_Adoption_WD_022010.pdf
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