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02.03.2010

Niederlage für die Innenpolitik der großen Koalition - Grundrechtsschutz braucht eine europäische Perspektive

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit, erklären:

Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist ein großer Sieg für die Bürgerrechte, wenn auch nicht auf der ganzen Linie.

Gut, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt und die Löschung der vorhandenen Daten angeordnet hat. Die Koalition von Union und SPD hat ein verfassungswidriges Gesetz zu verantworten. Das Gericht hat den Schutz der Bürgerrechte gestärkt. Das ist gut so!

In der entscheidenden Frage (Ist Vorratsdatenspeicherung überhaupt zulässig?) hat sich das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem klaren Nein durchringen können. Das Bundesverfassungsgericht sah sich nur in der Lage, hohe Hürden aufzustellen. Dies zeigt, dass die Grundrechte letztlich energisch in den Parlamenten verteidigt werden müssen. Die Grünen werden hier im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung weder im Europaparlament noch im Bundestag nachlassen. Nicht alles, was verfassungsrechtlich gerade noch so geht, muss der Gesetzgeber auch machen. Auf grundrechtsbeschränkende Gesetzgebungsakte sollte der Gesetzgeber auch einmal verzichten.

Darüber hinaus ist zu bedauern, dass das Gericht die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten übereinstimmt, nicht dem EuGH vorgelegt hat. Dies hätte den Rechtsschutz aller europäischen Bürger verbessert. Es wird darüber zu reden sein, ob das Bundesverfassungsgericht nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht bei Verletzung der Grundrechte durch europäische Gesetzgebungsakte verpflichtet sein soll, die europäischen Gesetzgebungsakte dem EuGH (ggf. Hinweis auf eine gesetzliche Klarstellung zur Vorlagepflicht des BVerfG) zu überweisen.

Die FDP ist jetzt aufgefordert, Kurs zu halten, und ein Revival der Vorratsdatenspeicherung zu verhindern.
 
 
 
 

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