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17.03.2010

Gerichtszuständigkeiten stechen die Menschenrechte aus – Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zur Klage von Apartheidopfern gegen deutsche Konzerne

Zur Antwort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Klage von Apartheidopfern gegen deutsche Konzerne erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:

„Wer unter Beihilfe deutscher Unternehmen im Ausland Opfer von Menschenrechtsverletzungen wurde, muss seinen Anspruch auf Schadensersatz erfolgreich durchsetzen können. Dies gilt auch für die Opfer der Apartheid in Südafrika.

Die Aufklärung von Menschenrechtsverletzung und die Entschädigung der Opfer haben für die Bundesregierung keinen Vorrang vor den internationalen Handelsmöglichkeiten deutscher Konzerne. Sie ist einzig in Sorge, dass Schadensersatzklagen wegen behaupteter Menschenrechtsverletzungen missbräuchlich erhoben werden und deshalb multinationale Unternehmen ihre Wirtschaftstätigkeit einschränken könnten. Das ist eine erstaunliche und zugleich bittere Prioritätensetzung.

Die Bundesregierung möchte die Klage der Apartheidopfer in den USA verhindern weil sie meint, die deutsche Gerichtshoheit werde durch eine gerichtliche Entscheidung in den USA verletzt. Zu Deutschland bestehe eine engere Verbindung. Das ist fadenscheinig und zynisch. Das deutsche Zivilrecht lässt eine Klagemöglichkeit in gleichem Umfang gar nicht zu. In Deutschland beginnt die zivilrechtliche Verjährung drei Jahre nach Kenntniserlangung eines Anspruchs. Menschenrechtsverletzungen werden aber typischerweise in einem Umfeld begangen, in dem auch drei Jahre später eine gerichtliche Durchsetzung nicht möglich ist. Selbst die Höchstverjährungsfrist von 30 Jahren wäre häufig zu kurz. Deshalb muss dringend überprüft werden, ob die Klagemöglichkeit von Opfern von Menschenrechtsverletzungen auch in Deutschland verbessert werden kann. Jede Rechtsordnung – auch die Deutsche – muss effektive Rechtsschutzmöglichkeiten für Menschenrechtsverletzungen schaffen. Insbesondere die deutschen Verjährungs- und Haftungsregeln müssen deshalb kritisch beleuchtet werden. Die Bundesregierung aber beabsichtigt keinerlei Änderung der Rechtslage zugunsten von Opfern von Menschenrechtsverletzungen. Dies ergibt folgendes Bild: Opfer von Menschenrechtsverletzungen, an denen deutsche Unternehmen beteiligt waren, erhalten nach dem Willen der Bundesregierung keinen effektiven Rechtsschutz. Weder im Ausland, noch vor deutschen Gerichten. Das ist skandalös.

Die Bundesregierung zieht sich auf die internationalen Gerichtszuständigkeiten zurück. Dieses Argument ist rein formaljuristisch und greift viel zu kurz. Bei Menschenrechtsverletzungen gilt das Weltrechtsprinzip. Es gibt also keine Hierarchie zwischen den verschiedenen nationalen Gerichtsbarkeiten. Andernfalls würde ein weltweites Klima der Nicht-Entschädigung drohen.”

Antwort auf Kleine Anfrage:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700992.pdf
 
 
 
 

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