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Selbstbestimmung für Transsexuelle - Grüne legen neuen Gesetzentwurf für ein zeitgemäßes Transsexuellenrecht vor |
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Selbstbestimmung für Transsexuelle - Grüne legen neuen Gesetzentwurf für ein zeitgemäßes Transsexuellenrecht vorUnser Gesetzentwurf rückt die Selbstbestimmung und die Menschenwürde
von Transsexuellen und Transgendern in den Mittelpunkt. In Zukunft
sollen die Betroffenen selbst über ihre Geschlechtszugehörigkeit
entscheiden. Zwangskastration, sogenannte geschlechtsanpassende
Operationen gegen den Willen der Betroffenen und Gängelei durch
Behörden und Gutachter gehören endgültig abgeschafft. Derartige
Praktiken sind eines modernen Rechtstaats nicht würdig. Auch das
Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt immer wieder Teile des
Transsexuellenrechts für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
Die schwarz-gelbe Koalition bleibt aber auch in diesem Themengebiet bis
heute völlig tatenlos.
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Neufassung ist auch die Reform des
Offenbarungsverbotes – also des Verbotes, die neue geschlechtliche
Identität zu ignorieren oder auf die alte Identität abzustellen. Das
bisherige Offenbarungsverbot hat sich als zahnlos erwiesen: Immer
wieder haben Behörden und Unternehmen sich geweigert, Unterlagen oder
Zeugnisse neu zu erstellen. Für die Betroffenen folgt deswegen nach dem
Kampf um die neue Identität häufig ein Krieg um die Anerkennung der
neuen Realität durch die Umwelt. Unser Gesetzentwurf sieht nun bei
einer vorsätzlichen und beharrlichen Verweigerungshaltung eine
strafbewehrte Ordnungswidrigkeit vor. Außerdem soll es möglich sein,
eine bestehende Eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe zu
überführen und umgekehrt.
Sie finden den Gesetzentwurf unter dem folgenden Link:
http://www.volkerbeck.de/cms/files/GE_AEVFGG.pdf
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