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Selbstbestimmung für Transsexuelle - Grüne legen neuen Gesetzentwurf für ein zeitgemäßes Transsexuellenrecht vor Drucken

Selbstbestimmung für Transsexuelle - Grüne legen neuen Gesetzentwurf für ein zeitgemäßes Transsexuellenrecht vor

Unser Gesetzentwurf rückt die Selbstbestimmung und die Menschenwürde von Transsexuellen und Transgendern in den Mittelpunkt. In Zukunft sollen die Betroffenen selbst über ihre Geschlechtszugehörigkeit entscheiden. Zwangskastration, sogenannte geschlechtsanpassende Operationen gegen den Willen der Betroffenen und Gängelei durch Behörden und Gutachter gehören endgültig abgeschafft. Derartige Praktiken sind eines modernen Rechtstaats nicht würdig. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt immer wieder Teile des Transsexuellenrechts für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die schwarz-gelbe Koalition bleibt aber auch in diesem Themengebiet bis heute völlig tatenlos.

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Neufassung ist auch die Reform des Offenbarungsverbotes – also des Verbotes, die neue geschlechtliche Identität zu ignorieren oder auf die alte Identität abzustellen. Das bisherige Offenbarungsverbot hat sich als zahnlos erwiesen: Immer wieder haben Behörden und Unternehmen sich geweigert, Unterlagen oder Zeugnisse neu zu erstellen. Für die Betroffenen folgt deswegen nach dem Kampf um die neue Identität häufig ein Krieg um die Anerkennung der neuen Realität durch die Umwelt. Unser Gesetzentwurf sieht nun bei einer vorsätzlichen und beharrlichen Verweigerungshaltung eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit vor. Außerdem soll es möglich sein, eine bestehende Eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe zu überführen und umgekehrt.

Sie finden den Gesetzentwurf unter dem folgenden Link:
http://www.volkerbeck.de/cms/files/GE_AEVFGG.pdf
 
 
 
 

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