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8.7.2010

Menschenrechtsverletzungen durch Polizeibeamte sind offene Wunden des Rechtsstaats

Zum Amnesty International-Bericht "Täter unbekannt" zur mangelnden Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Menschenrechtspolitik:

ai_polizeibericht.jpgMenschenrechtsverletzungen durch deutsche Polizeibeamte müssen konsequent verfolgt werden. So untypisch sie für unsere Polizei sind, so dringlich ist ihre rückhaltlose Ahndung. Es ist gut, dass Amnesty International hier den Finger in eine offene Wunde unseres Rechtsstaates legt. Bei glaubwürdigen Vorwürfen über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei sind die Ermittlungsbehörden verpflichtet, umgehend, umfassend, unabhängig und unparteiisch zu ermitteln. Hier herrscht derzeit ein Mangel an Verantwortlichkeit.

Zur Vermeidung von Todesfällen, Misshandlungen und unverhältnismäßigen Gewaltanwendungen muss das bestehende System verbessert werden. Deutschland braucht einen unabhängigen Polizeibeschwerdemechanismus. Alle Polizeibeamten im Amt sollten durch eine sichtbare Kennzeichnung identifizierbar sein. Eine generelle Videoüberwachung der Gewahrsamsbereiche in Polizeiwachen muss geprüft und die Menschenrechtsbildung verstärkt in den Mittelpunkt der Polizeiausbildung gestellt werden.

Verdächtigte und beschuldigte Polizeibeamte werden nur selten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Nicht alle Vorwürfe und Beschwerden sind begründet, das kann jedoch nur festgestellt werden, wenn allen Vorwürfen nachgegangen wird. Zudem müssen Ermittlungen umgehend eingeleitet und auf unparteiische Weise geführt werden. Deutschland darf hierbei nicht hinter den Anforderungen des Völkerrechts und den darin enthaltenen menschenrechtlichen Verpflichtungen zurückbleiben.

Laut Amnesty International entsprechen die Ermittlungsmethoden und –abläufe in Fällen mutmaßlicher Misshandlungen und unverhältnismäßiger Gewaltanwendungen nicht den Grundsätzen der von Deutschland unterzeichneten Menschenrechtsabkommen. Der nationale Präventionsmechanismus, den das UN-Protokoll gegen Folter von den Unterzeichnerstaaten einfordert, ist in Deutschland schlecht umgesetzt, ungeeignet und kontraproduktiv.

Polizeibeamte in Deutschland haben eine schwierige, gefährliche und oft mit großen persönlichen Risiken verbundene Aufgabe. Die große Mehrheit erfüllt ihre Pflichten sehr professionell und im Einklang mit dem Gesetz. Wir müssen aber anerkennen, dass Fehler und Fehlverhalten vorkommen können und auch tatsächlich vorkommen. Es geht nur um sehr wenige Fälle, aber es geht zugleich um schwerste Menschenrechtsverletzungen staatlicher Organe. Deswegen ist hierbei größtmögliche Sensibilität geboten.

 
 
 
 

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