LGBT

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Lebenspartnerschaft, Adoptionsrecht, Schutz vor Diskriminierung – auf dem Weg zur vollen Gleichstellung von LGBT haben wir viel erreicht. Am Ziel sind wir noch nicht. Wir wollen eine Gesellschaft, in der es möglich ist, ohne Angst anders zu sein. Wir wollen keine Sonderinstitutionen für Homosexuelle Paare, sondern eine Ehe für alle.

Hier gibt es eine Übersicht von Initiativen, Texten, Pressemitteilungen oder Reden von mir zu Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender weltweit.

Falls Sie oder Du persönlich AktivistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen unterstützen wollen, die sich gegen Unterdrückung und Verfolgung engagieren, empfehle ich einen Besuch bei der Hirschfeld-Eddy-Stiftung. Sie leistet durch internationale Vernetzung und Kooperationen mit Partnerorganisationen im globalen Süden und in Osteuropa ganz konkrete Hilfe für bedrohte Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI).


Beck kritisiert Kramp-Karrenbauer: Die Ehe für alle stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt

Volker Beck, MdB, erklärt:

Frau Kamp-Karrenbauer hat ohne Not noch einmal nachgetreten und einen rhetorischen Giftpfeil abgeschossen: Sie warnt davor, dass „das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts“ durch die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare „nicht schleichend erodiert.“ Nicht die Ehe für alle, sondern Diskriminierung und Ausgrenzung schadet dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Wer den Wert der Ehe als Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft stärken und bewahren will, muss über den nachehelichen Unterhalt nachdenken, aber sicher nicht Homosexuelle vom Eheschließungsrecht ausschließen. Das ist schon perfide.

2015 formulierte sie noch drastischer: „Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen. Wollen wir das wirklich?“

Historisch und politisch Gebildete wissen, dass Rechtsordnungen mit Verwandtenehen oder polygamen Ehen in der Geschichte existierten und in manchen Ländern heute noch rechtlich zugelassen sind. Diese Eherechtsformen gehen und gingen immer mit Verboten der Homosexualität einher, weil sie Ausdruck patriarchaler Herrschaftsverhältnisse sind. Sie entspringen Rechtsordnungen, die nicht wie das Grundgesetz Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit als zentrale Werte haben.

 



Ehe für alle nimmt letzte parlamentarische Hürde

 

Volker Beck, MdB, erklärt:

Die Ehe für alle hat soeben die letzte parlamentarische Hürde genommen. Dann kann das Gesetz im Oktober voraussichtlich in Kraft treten. Wir danken dem Bundesrat für seinen Gesetzesentwurf und seinen heutigem Gesetzesbeschluss.

Bayern hat im Bundesrat nicht einmal einen Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt, um seine angeblichen verfassungsrechtlichen Bedenken zu untermauern. Es wollte nicht sichtbar machen, dass es mit einem solchen Antrag im Bundesrat völlig allein geblieben wäre.

Bayerns Lamento über ein angebliches „Hauruck-Verfahren“ entbehrt jeder Grundlage. Der Bundesrat hatte seine Gesetzesinitiative ordentlich beraten. Der Bundestag hat mehrmals über das Gesetzgebungsverfahren beraten, im Rechtsausschuss gab es eine Anhörung und das Thema stand weit über 30 mal auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses. Mehr Beratung geht kaum.

Der grundgesetzliche Wesensgehalt des Artikel 6 ist der Schutz der lebenslangen Verantwortungsgemeinschaft, nicht die Diskriminierung der Lesben und Schwulen.

Merkel  hatte nach Abstimmung im Bundestag die Hoffnung auf „ein Stück gesellschaftlicher Friede und Zusammenhalt“ geäußert. Diese Hoffnung teilen wir. Gegen diesen Frieden und auch gegen die 75 Kollegen aus der Unionsfraktion würde sich ein Normenkontrollklage richten. Das sollten diejenigen prüfen, die in Wiederholung der Klage gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz der Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen gegen die Öffnung der Ehe erwägen, gerichtlich zu Felde zu ziehen.

In der Sache sehen wir einem solchen Verfahren relativ gelassen entgegen. Weltweit haben Oberste Gerichte in neun Staaten die Ehe von Verfassungs wegen eingeführt oder bestätigt. Warum sollte das Grundgesetz weniger freiheits-  und gleichheitsfreundlich auszulegen sein als die Verfassung dieser Staaten?



Die Ehe für Alle ist da!

Heute ist ein großer Tag für alle Lesben und Schwule. Es ist ein Tag, zu feiern. Endlich gilt: Gleiche Würde, gleiche Rechte.

Danke, lieber LSVD Bundesverband und danke an alle Bürgerrechtler*innen, die schon für die #EheFürAlle gekämpft haben als wir noch ziemlich allein waren. Ohne Euch wäre das nicht möglich gewesen.

Ich freue mich, dass meine letzte Rede im Deutschen Bundestags zur Eheöffnung war. Die Rede zum Anschauen gibt es hier.



Merkel will Gewissensentscheidung zur EheFürAlle: Dann noch diese Woche abstimmen

Im gestrigen Gespräch mit BRIGITTE sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel, sie wünscht sich eine Diskussion zur Eheöffnung, die „eher in Richtung einer Gewissensentscheidung geht“. Dazu Volker Beck: 
 
„Da bin ich ausnahmsweise mal ganz an der Seite der Bundeskanzlerin. Liebe Frau Merkel, geben Sie die Abstimmung frei und lassen Sie uns noch diese Woche abstimmen. Lassen Sie die Bevölkerung nicht länger warten und ersparen Sie uns allen einen erneuten Wahlkampf zu dem Thema. Hic Rhodus, hic salta!
 
Frau Merkel sagt es selbst: Gleichgeschlechtliche Paare leben dieselben Werte von Verbindlichkeit wie geschlechtsverschiedene Paare. Es wird Zeit, dass diese Anerkennung auch in Recht und Gesetz gegossen wird. Denn alles Andere als Gleichberechtigung ist Diskriminierung. Das Ende des Eheverbots der Gleichgeschlechtlichkeit ist nahe.
 
Seitdem sich Die Grünen auf dem Berliner Parteitag zu einer klaren Haltung drängen ließen, hat sich die Lage wie eine Kettenreaktion in allen demokratischen Parteien gedreht.“ 
 
Hintergrund: Merkel rückt vom Nein der CDU zur Ehe für Alle ab



Ehe für Alle zum 30. Mal blockiert

Der Grüne Gesetzentwurf zur Beendigung des Eheverbotes für Schwule und Lesben wurde heute zum 30. Mal von Union und SPD im Rechtsausschuss vertagt. Dazu erklärt Volker Beck:

„Eine letzte Chance hat die SPD noch vor der Sommerpause. Die sollte sie nutzen und nicht weiter als Merkels Schoßhündchen die Abstimmung blockieren. Ansonsten kann die SPD ihre Regenboggenflaggen einholen und sich zum CSD freinehmen. Lippenbekenntnisse will niemand mehr hören.

Die letzte Chance der SPD ist im Rechtsausschuss am 28.6., und wenn die SPD sie nicht nutzt, macht sie sich gleichstellungspolitisch lächerlich.“



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