Parlamentarische Initiativen


Entschädigung §175-Opfer: Grüne bringen eigenen Gesetzentwurf ein

Aufgrund der unzureichenden Entschädigungsregelungen im Referentenentwurf von Heiko Maas für § 175-Opfer haben die Grünen einen eigenen Gesetzentwurf und Antrag zur Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Homosexuellen eingebracht. Dazu erklären Volker Beck und Katja Keul:

Wir wollen Druck machen, dass die Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Homosexuellen jetzt schnell vorangeht und dass bei der Entschädigung keine halben Sachen gemacht werden. Insbesondere die Entschädigungsregelungen von Heiko Maas sind völlig unzureichend. Schon die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens konnte die gesamte bürgerliche Existenz vernichten: Ende der Karriere, Verlust des Arbeitsplatzes oder Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Eine Entschädigung, die nur verurteilten Opfer dieser Unrechtsurteile zusteht, missachtet das Ausmaß der Wirkung des § 175. Deshalb fordern wir eine angemessene individuelle Entschädigung der Opfer.

Eine Entschädigungsregelung muss dem Rechnung tragen und alle Schäden eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens, einschließlich Schaden an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen berücksichtigen. Der Schaden einer Verurteilung nach § 175 StGB ging weit über die verhängte Geld- oder Freiheitsstrafe hinaus. Wir fordern zusätzlich einen kollektiven Entschädigungsausgleich, der der historischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung des Unrechts dient, breit angelegte Maßnahmen gegen Homophobie und Transphobie sowie für Respekt und Akzeptanz fördert und Seniorenarbeit für Lesben, Schwule, bi- und transsexuelle Menschen unterstützt. Der in die Resortabstimmung verschickte Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht dagegen keine kollektive Entschädigung vor.

Es besteht noch die Chance für eine überparteiliche Lösung. Mit unserem Gesetzentwurf machen wir ein Angebot, mit dem unser Rechtsstaat seine Überlegenheit in der Korrektur von Unrecht beweist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat längst festgestellt, dass eine Rechtslage, wie sie in Deutschland von 1945 -1994 galt, menschenrechtswidrig war. Dem müssen Rehablitierungs- und Entschädigungsregelungen vollumfänglich Rechnung tragen. Bis 1969 galt ein Totalverbot der Homosexualität, auch zwischen Erwachsenen. Seit 1969 sind homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht strafbar: Bis 1994 galt in der Bundesrepublik ein antihomosexuelles Sonderstrafrecht fort: Homosexualität wurde für junge Männer immer mit kriminellem Verhalten assoziiert: Auch Urteile aufgrund § 175 StGB von 1969-1994 waren Unrecht.

Der Gesetzentwurf.
Der Antrag.



Warum wir das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ablehnen

CRWcoFmXAAEIvGqIm Bundestag habe ich heute, gemeinsam mit Sven-Christian Kindler, Peter Meiwald, Monika Lazar, Julia Verlinden, Jürgen Trittin, Corinna Rüffer und Stephan Kühn gegen das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz gestimmt (Drucksache 18/6185). Wir erklären zur Abstimmung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (PDF Download):

Immer mehr Menschen verlassen weltweit aus größter Not ihre Heimat und flüchten. Sie fliehen vor Gewalt, Terror, Krieg und Verfolgung. Den Menschen, die nach Europa und Deutschland fliehen, wollen wir mit offenen Armen begegnen. Sie haben ein Recht auf Schutz und ein menschenwürdiges Leben.

Wir sind einerseits erschüttert über die gewalttätigen Übergriffe auf Geflüchtete in Deutschland. Immer wieder brennen geplante oder bereits bewohnte Flüchtlingsunterkünfte. Bereits jetzt gab es dieses Jahr über 500 Angriffe auf Unterkünfte. Andererseits freuen wir uns über die große Willkommenskultur, die wir auf Bahnhöfen, in den Erstaufnahmeeinrichtungen und in den Städten und Gemeinden erleben. Viele zehntausend Menschen leisten tagtäglich ehrenamtlich unglaublich viel für eine gelebte Willkommenskultur in Deutschland. Sie zeigen immer und immer wieder aufs Neue ihre Solidarität mit den Geflüchteten. Diesen Menschen gilt unser Dank und unsere Anerkennung. Es wäre jetzt Aufgabe der Bundesregierung sich dieser Hilfsbereitschaft mit deutlichen Verbesserungen im Asylrecht anzuschließen. » Weiterlesen



Frau Wolfgang Schäuble, das ist respektlos! Finanzministerium setzt seit 2 Jahren Verfassungsgerichtsurteil nicht um

Volker Beck, innenpolitischer Sprecher, erklärt zur heutigen Einbringung der Kleinen Anfrage „Andauernde Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften in den EDV-Systemen der Finanzverwaltung“:

Mit einer Kleinen  Anfrage wollen Die Grünen dem Bundesfinanzministerium Beine machen.
Das Herumdoktern am Lebenspartnerschaftsgesetz muss ein Ende haben. Es ist Zeit für die Ehe für alle: Das Eheverbot der Gleichgeschlechtlichkeit muss ein Ende haben.

Zwei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur steuerrechtlichen Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft hat das Bundesfinanzministerium es immer noch nicht geschafft die EDV-Systeme der Finanzverwaltungen und das ELSTAM-System anzupassen. Dieser Bummelstreik des Bundesfinanzministerium mit der Anpassung der Software an die Rechtslage ist ohne Beispiel. Lebenspartner*innen müssen sich mit dem falschen Geschlecht anreden lassen. Das ist respektlos und eine unnötige Schikane! Frau Wolfgang Schäuble, dieser Genderismus geht uns definitiv zu weit!

Ein unvertretbarer Aufwand ist zu treiben, um die zutreffende Steuerklasse für Lebenspartner*innen beim Arbeitgeber durchzusetzen.

Sie finden die kleine Anfrage hier.



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