Willkommenskultur beginnt im Kreißsaal

Wer in Deutschland geboren wird, soll von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit haben, wenn ein Elternteil sich rechtmäßig in Deutschland aufhält. Deshalb haben wir Grünen heute einen Gesetzentwurf eingebracht, der am 23. April im Plenum des Bundestages beraten wird. Es stärkt die Demokratie, wenn Kinder in dem Bewusstsein aufwachsen, dass sie ohne wenn und aber zu dem Land gehören, in dem sie leben – und für das Land Verantwortung übernehmen können und sollen. In den USA, Kanada und den meisten Staaten Amerikas ist das schon seit langem erprobte und bewährte Realität.

In Deutschland erwirbt ein Kind von Ausländern die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt in Deutschland bislang nur, wenn ein Elternteil bereits seit acht Jahren in Deutschland lebt – und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Solch hohe Hürden sind nicht nötig.

Mit Einführung eines echten Geburtsrechts würde sich die Zahl der Kinder ausländischer Eltern, die heute schon die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erwerben, verdoppeln. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im letzten Sommer (BT-Drs. 18/2126). Schädlich ist das nicht. Seit 1999 „kann Deutscher werden, wer in Deutschland geboren wurde, auch wenn seine Eltern es beide nicht sind“ – so der Bundespräsident in seiner Rede zum 65. Jubiläum des Grundgesetzes im letzten Jahr. Gegen diese Äußerung gab es keinen Widerspruch – doch entspricht sie bislang nicht der gesetzlichen Regelung. Es ist Zeit, dass Wirklichkeit werde, was heute schon als selbstverständlich wahrgenommen wird.


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