Asylrecht / Schwule und Lesben: Verfolgerstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten

Zu der Aufforderung an die Europäische Kommission, wegen der unionsrechtswidrigen Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, erklärt Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

Das Asylrecht muss auch für verfolgte Schwule und Lesben umfassend gewährleistet werden. Doch Deutschland und sechs weitere EU-Staaten haben Staaten, in denen einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Strafe stehen, zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Damit gehen erhebliche Einschränkungen beim Rechtsschutz im Asylverfahren einher.
Mit den Vorgaben der EU-Verfahrensrichtlinie, deren Umsetzungsfrist heute abgelaufen ist, ist das nicht vereinbar. Deshalb habe ich gemeinsam mit Abgeordneten aus ganz Europa die Europäische Kommission aufgefordert, tätig zu werden. Wenn es sein muss, soll sie Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Malta und die Slowakei vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen, damit sie Staaten, die Schwule und Lesben verfolgen, von ihren Listen sicherer Herkunftsstaaten streichen.

Hier finden Sie das Schreiben an die Kommission in drei verschiedenen Sprachen:

Deutsch
Englisch
Französisch


  • Ralph Hoffmann says:

    Bitte dazu mal mit Kretschmann Kontakt aufnehmen und ihn fragen, warum er dann im Bundesrat zugestimmt hat und damit das erst ermöglicht hat. Danke.

    LG
    Ralph


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