Nach UN-Sicherheitsratsitzung: Bundesregierung muss verfolgte Lesben, Schwule und Transsexuelle im Blick haben

Volker Beck, innenpolitischer Sprecher, erklärt:

Die Bundesregierung muss beim Flüchtlingsschutz wie bei der Flüchtlingsunterbringung ein stärkeres Augenmerk auf homo- und transsexuelle Flüchtlinge haben.

Die brutale Verfolgung von Lesben, Schwulen und Transsexuellen durch die IS hat nun den UN-Sicherheitsrat auf den Plan gerufen. In 76 Staaten werden Homosexuelle strafrechtlich verfolgt, in mehreren Staaten wie Iran und Saudi-Arabien wird regelmäßig an ihnen die Todesstrafe vollstreckt.

Forderungen an die Bundesregierung:

– Schutz vor Übergriffen gegen #LGBT-Flüchtlinge:

* Denjenigen, die in Sammelunterkünften leben müssen (und sei es nur mangels anderweitig verfügbaren Wohnraums), müssen vor Übergriffen geschützt werden. Das Beschwerdemanagement der Unterkünfte muss unter staatlicher Aufsicht ausgebaut werden.

* Beim Verdacht von Straftaten sollten zügig Schutzmaßnahmen getroffen werden können, etwa die Unterbringung in Einzelzimmern und notfalls die Verlegung in andere Unterkünfte. Aufklärungsprogramme sollten verdeutlichen, dass Diskriminierung in Deutschland nicht geduldet wird, ja strafrechtlich verfolgt werden kann.

– Beendigung der Benachteiligung verpartnerter Flüchtlinge gegenüber verheirateten Asylsuchenden, die mit Deutschen verheiratet sind, müssen nicht in Sammelunterkünften leben – anders ist es, wenn sie mit Deutschen verpartnert sind. Diese Ungleichbehandlung sollte schleunigst abgeschafft werden. Dafür bedarf es lediglich einer Klarstellung im Asylverfahrensgesetz, die wir Grünen bereits eingefordert haben

(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/030/1803031.pdf).

– Schutz in Verfahren und bei Betreuung LSBTTI*-Flüchtlingen sollten psychosoziale und wenn nötig psychotherapeutische Beratungsangebote in Anspruch nehmen können. Die Unabhängigkeit der Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen im Asylverfahren muss gewährleistet werden: kein Flüchtling muss befürchten müssen, dass die Behörden des Herkunftslands Informationen über das Asylverfahren erhalten; jeder Flüchtling muss darauf vertrauen dürfen, dass sein Vorbringen von den Dolmetscher*innen nicht aus Böswilligkeit oder Scham verfälscht wird.

– Streichung von Senegal und Ghana von der Liste sicherer Herkunkftsstaaten.

Besonders perfide ist es, dass Flüchtlinge aus Ghana und Senegal kaum Aussicht auf ein erfolgreiches Asylverfahren haben, obwohl homosexuelle Handlungen in diesen Staaten unter Strafe stehen. Denn beide Staaten stehen auf der Liste der vermeintlich sicheren Herkunftsstaaten. Die EU-Kommission prüft auf meine Anregung hin, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen dieser Einstufung von Ghana und Senegal.

– Aufnahme von LGBT-Flüchtlingen durch Ausbau von Resettlement

Mit seinem Resettlement-Programm nimmt Deutschland jährlich 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Ausland auf. Das sind Menschen, die vor der Verfolgung in ihrem Herkunftsstaat geflohen sind, aber im Erstaufnahmeland weiterhin nicht sicher sind. Betroffen sind unter anderem LSBTTI*. Eine Kleine Anfrage der Grünen (BT-Drs. 18/4094) hat ergeben, dass die Bundesregierung etwa davon ausgeht, dass wöchentlich ca. 30 Flüchtlinge wegen der Verfolgung sexueller Minderheiten in Uganda nach Kenia fliehen. Doch auch in Kenia stehen homosexuelle Handlungen unter Strafe.

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Zum Hintergrund: Volker Beck zu LGBT-Flüchtlingen

http://www.huffingtonpost.de/volker-beck/politik-gefragt-homosexuelle-fluchtlinge-mehr-schutz_b_7621800.html


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