Regenbogenfamilien: Elternschaft ab Geburt statt Stiefkindadoption

Der Bundesgerichtshof hat gestern erstmals die gemeinsame Elternschaft zweier Mütter ab Geburt des Kindes anerkannt. Zu der Entscheidung (XII ZB 15/15) erklärt Volker Beck:

„Der Gesetzgeber sollte endlich handeln und dem Bundesgerichtshof folgen. Ein entsprechender Antrag der Grünen liegt dem Deutschen Bundestag längst vor.

Damit wird die Lebensrealität von Regenbogenfamilien ein Stück weiter anerkannt. Gut so! Kinder in Regenbogenfamilien dürfen keine Kinder zweiter Klasse sein. Sie verdienen, genau wie jedes Kind in heterosexuellen Familien, Rechtssicherheit ab Geburt. Das durch künstliche Befruchtung gezeugte Kind hat nun von Geburt an zwei rechtliche Mütter, ohne dass eine langwierige und teure Stiefkindadoption verlangt wird.

Der Lebensmittelpunkt der betroffenen Familie liegt in Südamerika. Durch die Anwendung des südamerikanischen Abstammungsrechts findet die Entscheidung keine unmittelbare Anwendung für andere Familien in Deutschland. Klar ist aber: Die gesellschaftliche Realität von Regenbogenfamilien kann einfach und ohne die Erforderung umständlicher Stiefkindadoptionen anerkannt werden. Eine Reform des Abstammungsrechts, die allen Regenbogenfamilien zu Gute kommt, ist längst überfällig.“

Zum Hintergrund hier das Urteil.


  • Iris Werner says:

    Geht es eigentlich noch abstruser? Ich designe mir ein Kind im Reagenzglas und behaupte dann einfach, es hat keinen Vater oder auch keine Mutter. Toll, schöne neue Welt!


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