Hoffentlich mehr als eine Ankündigung zum CSD: Rehabilitierung der 175-er ist überfällig

Bundesjustizminister Heiko Maas hat die Eckpunkte eines Gesetzes zur Rehabilitierung und Entschädigung der in der Bundesrepublik und DDR verfolgten Homosexuellen vorgelegt. Dazu erklärt Volker Beck:

„Die letzten drei Jahre ist nichts passiert. Gut, dass jetzt endlich mit Eckpunkten etwas  Bewegung in die Sache kommt. Aber: Der Gesetzentwurf muss noch vor der Sommerpause dem Bundestag vorgelegt werden, sonst werden wir Grünen das Heft des Handelns in die Hand nehmen.

Bedauerlich ist, dass Maas und die Koalition die Öffentlichkeit im Unklaren lässt, ob und wann die Bundesregierung einen Entwurf in den Bundestag einbringen wird. Nach 3 Jahren Ringen müssen jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden.

Deutschland muss endlich die Opfer der nach  § 175 StGB verfolgten Homosexuellen rehabilitieren und entschädigen. Das ist die Bundesrepublik den schwulen Männern aus Bundesrepublik und DDR schuldig. Und viel Zeit ist nicht mehr, sollen die Opfer es noch erleben.

Es ist wichtig, dass das Gesetz nicht nur nach § 175 Verurteilte, sondern auch Verfolgte bedenkt, die nicht verurteilt wurden. Viele haben allein auf Grund von Ermittlungen gegen sie ihre bürgerliche Existenz, ihre Jobs oder Wohnungen verloren. Eine unbürokratische Entschädigungsregelung wäre zu begrüßen. Die Betroffenen sind betagt und unnötige endlose bürokratische Verfahren sind nicht mehr zumutbar.

Eine gesetzliche Aufhebung der Unrechtsurteile gegen homosexuelle Männer im Nachkiegsdeutschland ist längst überfällig. Dass jahrzehntelang in beiden deutschen Staaten schwule Männer menschenrechtswidrig staatlich verfolgt wurden und dies bis heute nicht wieder gut gemacht wurde, ist ein Schandfleck unseres Rechtsstaates.

Aber das Gute an der Demokratie ist, sie ist zu Fehlerkorrektur und neuen Entscheidungen fähig. Ich hoffe die Koalition stellt das jetzt unter Beweis!“

 


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