Asylschutz für Lesben, Schwule und Transgender ausbauen

Der Tagesspiegel berichtet heute von unserer Forderung, den Asylschutz für Lesben, Schwule und Transgender auszubauen:
www.tagesspiegel.de/berlin/queerspiegel/forderung-der-gruenen-asylschutz-fuer-lesben-schwule-und-transgender-ausbauen/13965054.html

Dazu erklärt Volker Beck:

„Der Schutz von Lesben, Schwulen und Transgendern muss bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ausgebaut werden. Dafür muss sich die Bundesregierung einsetzen. Von ihnen darf nicht erwartet werden, dass sie im Herkunftsland ihre sexuelle Orientierung bzw. Geschlechtsidentität geheim halten. Das sieht der Europäische Gerichtshof so und daran darf nicht gerüttelt werden. Staaten, in denen einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen strafbar sind, dürfen nicht zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden – unabhängig davon, ob die Strafvorschriften unregelmäßig, selten oder gar nicht angewandt werden. Nur so bringt man die Richtlinien des UNHCR zum internationalen Schutz von LSBTTI-Flüchtlingen zur Geltung. Und da muss man der Bundesregierung immer wieder auf die Finger schauen. Eine bekannt gewordene abweichende BAMF-Entscheidung und die Begründungen der Bundesregierung zu Algerien, Marokko und Tunesien sprechen nämlich eine andere Sprache.“

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung auf unsere Anfrage:

pdf icon SKP1817376816072913160.pdf


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