§ 175: Keine halben Sachen!

Der § 175 hat uns unsere Jugend ein Stück weit gestohlen – Grüne unterstützen Maas bei Entschädigung und
Rehabilitierung von Homosexuellen Warnung: Keine halben Sachen!

Volker Beck, MdB, erklärt zur wiederholten  Ankündigung eines Gesetzentwurfes durch den Justizminister:

Bündnis 90 / Die Grünen unterstützen Heiko Maas bei der Rehabilitierung und Entschädigung aller Opfer des § 175
StGB. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat längst festgestellt, dass eine Rechtslage, wie sie in
Deutschland von 1945 -1994 galt, menschenrechtswidrig war. Man fragt sich, warum das alles so lange braucht, und die Ankündigungen sich häufen. Es wäre gut, wenn es jetzt zu einer überparteilichen Lösung kommt.

Wir warnen aber davor, jetzt halbe Sachen zu machen:

•  Es müssen alle Urteile für Taten aufgehoben werden, die zwischen Heterosexuellen oder Frauen straflos war. Seit
1969 sind homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen – wie Maas in seiner Rede richtig feststellt – zwar nicht
strafbar. Was er nicht erwähnt: Bis 1994 galt in der Bundesrepublik ein antihomosexuelles Sonderstrafrecht
fort: Homosexualität wurde für junge Männer immer mit kriminellem Verhalten assoziiert: Auch Urteile aufgrund §
175 StGB von 1969-1994 waren Unrecht. Der § 175 hat uns unsere Jugend ein Stück weit gestohlen.

• Der Schaden einer Verurteilung nach § 175 StGB ging weit über die verhängte Geld- oder Freiheitsstrafe hinaus.
Schon die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens konnte zur Vernichtung der bürgerlichen Existenz führen. Eine
Entschädigungsregelung muss dem Rechnung tragen und alle Schäden eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens,
einschließlich  Schaden an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder
wirtschaftlichen Fortkommen berücksichtigen.


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